Charakteristika
Ophthalmikum, humanisierter bispezifischer Antikörper (anti-Ang-2, anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Faricimab
(gentechnologisch hergestellt unter Verwendung von CHO [Chinese Hamster Ovary]-Zellen)
(6 mg)
Histidin (H)
Essigsäure 30 % (H)
Methionin (H)
Natriumchlorid (H)
corresp.: Natrium (0.028 mg) (H)
Saccharose (aus gentechnisch veränderter Zuckerrübe hergestellt) (H)
Polysorbat 20 (aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Histidin (H)
Essigsäure 30 % (H)
Methionin (H)
Natriumchlorid (H)
corresp.: Natrium (0.028 mg) (H)
Saccharose (aus gentechnisch veränderter Zuckerrübe hergestellt) (H)
Polysorbat 20 (aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei,
Keine Information zu Gluten
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem.
Dosierung
Intravitreale Inj.
>18 J.: 6 mg alle 4 Wo. während 4 Mon. (erste 4 Inj.), dann individuelle Injektionsintervalle bis zu max. 16 Wo.; bei Verschlechterung der Parameter wieder kürzeres Intervall.
>18 J.: 6 mg alle 4 Wo. während 4 Mon. (erste 4 Inj.), dann individuelle Injektionsintervalle bis zu max. 16 Wo.; bei Verschlechterung der Parameter wieder kürzeres Intervall.
Kontraindikation
(Peri)okuläre Infektion, intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis min. 3 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft und Stillzeit «FI».
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) oder eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME).
VABYSMO darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (www.siwf-register.ch)) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
VABYSMO darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (www.siwf-register.ch)) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Kontaktmöglichkeiten
Grenzacherstrasse 124
4058 Basel (CH)
GLN: 7601001010208
Tel: +41617154111
Fax: +41617154112