Swissmedic Bezeichnung
Saxenda 6 mg/ml, Injektionslösung im Fertigpen
Charakteristika
Unterstützung der Gewichtsreduktion, Glucagon-like Peptid-1 (GLP-1)-Analogon
Liraglutid
(6 mg)
Dinatrium-hydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Phenol (H)
Propylenglycol (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (0.367 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Dinatrium-hydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Phenol (H)
Propylenglycol (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (0.367 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei,
Keine Information zu Gluten
Therapie
Antiadiposita > Zentral wirkende Antiadiposita > GLP-1-Agonisten
Indikation
>18 J.: Adipositas (BMI ≥30), Übergewicht (BMI ≥27) mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen.
12–18 J.: Körpergewicht ≥60 kg und Adipositas (BMI-Grenzwerte der IOTF).
12–18 J.: Körpergewicht ≥60 kg und Adipositas (BMI-Grenzwerte der IOTF).
Dosierung
S.c., 1×tgl. unabhängig der Mahlzeiten.
12–75 J.: initial 0,6 mg tgl., Tagesdosis in Abständen von min. 1 Wo. um 0,6 mg erhöhen, Erhalt: max. 3 mg tgl.
12–75 J.: initial 0,6 mg tgl., Tagesdosis in Abständen von min. 1 Wo. um 0,6 mg erhöhen, Erhalt: max. 3 mg tgl.
Kontraindikation
Schwangerschaft «FI», Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
Erwachsene:
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m2
- BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie.
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der genannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrinologie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifizierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Be-handlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten. Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Ge-wichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonres-ponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m2
- BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie.
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der genannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrinologie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifizierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Be-handlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten. Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Ge-wichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonres-ponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.
Jugendliche:
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.
Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00
Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.
Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00
Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.
Erwachsene:
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m2
- BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie.
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der genannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrinologie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifizierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Be-handlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten. Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Ge-wichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonres-ponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.
Einsatz bei Diabetikern (DM Typ 2) nur, wenn diese nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten, ausser einem zur Gewichtsreduktion eingesetzten, vorbehandelt sind, sowie bei Nicht-Diabetikern:
Als Ergänzung zu einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m2
- BMI ≥ 28 kg/m2, falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500 kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung sowie die medizinischen Erfolgskontrollen nach 16 Wochen, 10 Monaten und danach alle 6 Monate, dürfen ausschliesslich vor Ort:
• Durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten)
ODER
• An einem Adipositas-Zentrum mit nachgewiesener Expertise in der Behandlung von Adipositas (vgl. unten) durch einen Facharzt mit einem der drei folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Endokrinologie/Diabetologie
- Allgemeine Innere Medizin
- Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie.
In Adipositas-Zentren müssen insgesamt zwei Fachärzte tätig sein, die jeweils über einen der genannten Facharzttitel verfügen, wobei im Zentrum mindestens zwei unterschiedliche der genannten Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie UND Adipositas-Zentren müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vor Ort berät zudem ein Ernährungsberater (nach Artikel 11 GesBG) oder es kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG) nachgewiesen werden.
- Der für das Zentrum verantwortliche Arzt bzw. der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums oder des Facharztes für Endokrinologie/Diabetologie umfasst mindestens einen Psychiater/klinischen Psychologen, einen zertifizierten Physiotherapeuten und ein SMOB-anerkanntes bariatrisches Zentrum.
- Eine nachgewiesene Expertise ist gegeben, wenn der Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie pro 12-Monatsperiode mindestens 100 und das Zentrum mindestens 300 Patienten mit Adipositas behandelt.
Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Be-handlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten. Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit SGLT-2-Inhibitoren wird vergütet, wenn diese zur Behandlung einer Herzinsuffizienz oder einer chronischen Nierenerkrankung verschrieben wurden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Ge-wichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonres-ponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.
Jugendliche:
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.
Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00
Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.
Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00
Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.
Kontaktmöglichkeiten