Charakteristika
Unterstützung der Gewichtsreduktion, Glucagon-like Peptid-1 (GLP-1)-Analogon
Liraglutid (6 mg)
Dinatrium-hydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Phenol (H)
Propylenglycol (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (0.367 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Unterstützung der Gewichtsreduktion, Glucagon-like Peptid-1 (GLP-1)-Analogon, (Liraglutid (6 mg))
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

7787087
3 Fertigpen x 3 ml
122.60
B
7680658990057
Erwachsene:
Einsatz nur bei Nichtdiabetikern und Diabetikern (DM Typ 2), welche nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten vorbehandelt sind:
Als Ergänzung zu einer 500kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m²
- BMI ≥ 28 kg/m², falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.

Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie FMH sowie an Adipositas-Zentren erfolgen. Adipositas-Zentren müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Im Zentrum arbeiten insgesamt mindestens zwei Fachärzt:innen, welche über einen der folgenden Facharzttitel verfügen:
 o Endokrinologie/Diabetologie und/ oder
 o Innere Medizin und/ oder
 o Chirurg FMH/ Schwerpunkttitel Viszeralchirurgie.
- Im Zentrum berät zudem ein:e Ernährungsberater:in (nach Artikel 11 GesBG182) oder das Zentrum kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG182) nachweisen.
- Der/die für das Zentrum verantwortliche Arzt/Ärztin ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums umfasst mindestens eine:n Psychiater:in/ klinische:n Psycholog:in und eine:n zertifizierte:n Physiotherapeut:in.
- Die Einrichtung behandelt pro Jahr mindestens 300 Patienten mit Adipositas.

Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten.
Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Gewichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonresponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.

Jugendliche:
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.

Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00

Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.


6911027
5 Fertigpen x 3 ml
193.40
B
7680658990033
Erwachsene:
Einsatz nur bei Nichtdiabetikern und Diabetikern (DM Typ 2), welche nicht mit einem GLP-1-Rezeptoragonisten vorbehandelt sind:
Als Ergänzung zu einer 500kcal/Tag-Defizit-Diät, begleitender Ernährungsberatung und verstärkter, belegter (bspw. Schrittzähler) körperlicher Aktivität bei motivierten Patienten (ohne vorangegangene bariatrische Operation und ohne geplante oder bevorstehende bariatrische Operation) zur Gewichtsregulierung bei erwachsenen Patienten mit:
- BMI ≥ 35 kg/m²
- BMI ≥ 28 kg/m², falls zusätzliche gewichtsbedingte Begleiterkrankungen (Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) vorliegen.

Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Die dokumentierte Einhaltung einer 500kcal/Tag-Defizit-Diät ist Voraussetzung für die Vergütung von Saxenda und muss gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt werden.
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie FMH sowie an Adipositas-Zentren erfolgen. Adipositas-Zentren müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Im Zentrum arbeiten insgesamt mindestens zwei Fachärzt:innen, welche über einen der folgenden Facharzttitel verfügen:
 o Endokrinologie/Diabetologie und/ oder
 o Innere Medizin und/ oder
 o Chirurg FMH/ Schwerpunkttitel Viszeralchirurgie.
- Im Zentrum berät zudem ein:e Ernährungsberater:in (nach Artikel 11 GesBG182) oder das Zentrum kann eine feste Zusammenarbeit mit einer externen Ernährungsberatung (nach Artikel 11 GesBG182) nachweisen.
- Der/die für das Zentrum verantwortliche Arzt/Ärztin ist entweder Mitglied der ASEMO, SGED oder der SMOB.
- Das interdisziplinäre Netzwerk des Adipositas-Zentrums umfasst mindestens eine:n Psychiater:in/ klinische:n Psycholog:in und eine:n zertifizierte:n Physiotherapeut:in.
- Die Einrichtung behandelt pro Jahr mindestens 300 Patienten mit Adipositas.

Für Patienten, welche die Behandlung bis zum 31. Mai 2023 bei einem Arzt der bisherigen Liste der Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Adipositas gestartet haben, besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31. Mai 2024.
Die Behandlung muss abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥ 28 und < 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 5% ihres Ausgangskörpergewichts und die Patienten mit BMI ≥ 35 nach 16-wöchiger Behandlung (4 Wochen Titration, 12 Wochen Behandlung mit 3 mg/Tag) nicht mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts im Vergleich zu Beginn der Therapie mit Saxenda verloren haben. Nach weiteren 6 Monaten muss die Behandlung abgebrochen werden, wenn die Patienten mit BMI ≥28 kg/m² und <35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 10% gegenüber dem Ausgangsgewicht und die Patienten mit BMI ≥35 kg/m² nicht insgesamt eine Gewichtsreduktion von mindestens 12% erzielen konnten.
Für eine weiterführende Therapie über diese initiale Behandlungsphase hinaus ist eine erneute Kostengutsprache durchzuführen, wobei die Gewichtsreduktion nach 16 Wochen und nach insgesamt 10 Monaten zu belegen sind.
Eine Erfolgskontrolle hat danach grundsätzlich alle 6 Monate zu erfolgen. Saxenda kann bei Einhalten der vorgenannten Vergütungskriterien während insgesamt maximal 3 Jahren vergütet werden. Bei einer Gewichtswiederzunahme, bei der das Gewicht des Patienten höher ist, als das nach 10 Monaten zu erreichende Ziel vom Ausgangsgewicht (-10% bzw. -12%), ist die Therapie abzubrechen. Die Therapie ist auch abzubrechen, sobald ein BMI < 25 kg/m² erreicht wurde. Sollte bei diesen Personen das Gewicht wieder über einen BMI > 25 kg/m² ansteigen, darf die Therapie wieder begonnen werden, jedoch nicht länger als die maximale Therapiedauer von 3 Jahren. Das gleiche gilt, sollte die Therapie aus anderen begründeten Fällen, wie z.B. Schwangerschaft, unterbrochen werden. Die Abbruchkriterien (ZielgewichtMonat 10 = 10% bzw. 12% tiefer als Ausgangsgewicht) bleiben bestehen.
Saxenda darf weder mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten noch mit Gliptinen, SGLT-2-Inhibitoren noch mit Insulin kombiniert werden. Saxenda darf nicht mit anderen Arzneimitteln (z.B. Orlistat-enthaltende Arzneimittel) zur Gewichtsreduktion kombiniert werden.
Patienten, die unter erstmaligem Einsatz von Saxenda nach 16-wöchiger Behandlung keine Gewichtsreduktion von mindestens 5% bzw. 7% ihres Ausgangskörpergewichtes erzielten (Nonresponder) sind grundsätzlich von einer Vergütung der Wiederaufnahme der Therapie ausgeschlossen.
Ein Therapiewechsel von Saxenda auf Wegovy soll grundsätzlich möglich sein. Die maximale Therapiedauer einer Monotherapie mit Saxenda oder einer sequentiellen Therapie mit Wegovy nach Saxenda beträgt 3 Jahre. Der Wechsel von Wegovy auf Saxenda wird nicht vergütet.

Jugendliche:
Saxenda wird als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zur Gewichtsregulierung angewendet bei:
Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ≥60 kg und einer Adipositas gemäss den dafür international akzeptierten Grenzwerten (entspricht einem BMI ≥35 kg/m² bei Erwachsenen)*.
*BMI-Grenzwerte der IOTF für Fettleibigkeit nach Geschlecht für Jugendliche von 12–18 Jahren.

Alter (Jahre) / Body Mass Index 35 kg/m² (Männlich / Weiblich)
12 / 31.21 / 31.66
12.5 / 31.73 / 32.33
13 / 32.19 / 32.91
13.5 / 32.61 / 33.39
14 / 32.98 / 33.78
14.5 / 33.29 / 34.07
15 / 33.56 / 34.28
15.5 / 33.78 / 34.43
16 / 33.98 / 34.55
16.5 / 34.19 / 34.64
17 / 34.43 / 34.75
17.5 / 34.71 / 34.87
18 / 35.00 / 35.00

Die Behandlung mit Saxenda sollte unterbrochen und neu beurteilt werden, wenn sich der BMI oder der BMI-Z-Wert der Patienten nach Anwendung von 3 mg/Tag oder der maximal verträglichen Dosis über 12 Wochen nicht um mindestens 4% verbessert hat.
Die Verschreibung darf:
- durch pädiatrische Endokrinologen oder
- durch Ärzte mit Akkreditierung als Leiter von Programmen zur multiprofessionellen, strukturierten Individualtherapie von übergewichtigen adipösen Kindern und Jugendlichen (MSIT) gemäss Zertifizierungsreglement (A)
(https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/einzelprogramm/) oder
- an einem pädiatrische Adipositas-Referenzzentren gemäss Zertifizierungsreglement (C) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und des Schweizerischen Fachverbands Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AKJ) (https://www.akj-ch.ch/fachpersonen/therapie/ paediatrische-referenzzentren/) erfolgen.
Die Kontrolle der Basistherapie betreffend Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit müssen bei unter 18-Jährigen mindestens alle 3 Monate erfolgen.
Die Behandlung mit Saxenda muss neu evaluiert werden, sobald die Jugendlichen das Erwachsenenalter erreicht haben. Es gelten dann die Kriterien wie bei den Erwachsenen. Bei Jugendlichen, die das Erwachsenenalter erreichen, gilt auch eine maximale Therapiedauer von 3 Jahren.