Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.165 ml
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere nicht-proliferative diabetische Retinopathie, proliferative diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie)
Frühgeborene
Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Frühgeborene (Durchstechflasche): 0,1 mg als einmalige Dosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis insgesamt 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
LUCENTIS darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
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