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de fr

SKYCLARYS Kaps 50 mg (iH 04/25)

Biogen Switzerland AG
  • Favorit F
  • Medikation M
Swissmedic Bezeichnung
Skyclarys 50 mg, Hartkapseln
PRODUCT
Charakteristika
Nrf2-Aktivator bei Friedreich-Ataxie
Orphan Drug
ATC
N07XX25 Omaveloxolon
SUBSTANCE-Omaveloxolon
SUBSTANCE-Stärke vorverkleistert
SUBSTANCE-Cellulose, mikrokristalline siliconisiert
SUBSTANCE-Croscarmellose natrium
SUBSTANCE-Magnesium stearat
SUBSTANCE-Kapselhülle
SUBSTANCE-Hypromellose
SUBSTANCE-Titandioxid (E171)
SUBSTANCE-Brillantblau (E133)
SUBSTANCE-Eisenoxid gelb (E172)
SUBSTANCE-Drucktinte
SUBSTANCE-Schellack
SUBSTANCE-Titandioxid (E171)
SUBSTANCE-Natrium
Zusammensetzung
Omaveloxolon (50 mg)
Omaveloxolon (50 mg)
Stärke vorverkleistert (H)
Cellulose, mikrokristalline siliconisiert (H)
Croscarmellose natrium (H)
Magnesium stearat (H)
Kapselhülle
Hypromellose (H)
Titandioxid (E171) (H)
Brillantblau (E133) (H)
Eisenoxid gelb (E172) (H)
Drucktinte
Schellack (H)
Titandioxid (E171) (H)
corresp.: Natrium max. (3.6 mg) (H)
pro caps.
Neue aktive Substanz (NAS)
Ernährungshinweise
Lactosefrei
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Nrf2-Aktivator bei Friedreich-Ataxie, (Omaveloxolon (50 mg))
Therapie

Myasthenie-/Muskelatrophie-/ALS-/Friedreich-Ataxie-Therapeutika > Arzneimittel gegen Friedreich-Ataxie

BREVIER
Indikation
Friedreich-Ataxie ab 16 J.
Dosierung
Nüchtern, min. 1 h vor oder 2 h nach dem Essen; evtl. Kapselinhalt auf 2 EL Apfelmus streuen.
>16 J.: 1×tgl. 150 mg.
Kontraindikation
Schwangerschaft (vor und bis 28 Tage nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

1129593
Dose 90 Stk (iH 04/25)
22362.65
B
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680696100012
LIMITATION
Bei PatientInnen ab 16 Jahren mit genetisch gesicherter Friedreich-Ataxie bei Vorliegen eines mFARS-Score grösser/ gleich 20 und kleiner/ gleich 80.
Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden resp. für Patienten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr der IV-Stelle.
Jeweils nach 12 Monaten ist für die Verlängerung der Behandlung eine erneute Kostengutsprache notwendig.
SKYCLARYS darf nur in Spital-basierten, spezialisierten neuromuskulären Zentren des Netzwerks Myosuisse https://myosuisse.org/ueber-uns/nationale-referenzzentren/ von einem Facharzt der Neurologie/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt auf Neuropädiatrie verschrieben werden.
Alle 6 Monate Kontrollen durch einen Facharzt der Neurologie / oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt auf Neuropädiatrie sowie mindestens einmal jährlich eine Kontrolle in einem spezialisierten Zentrum des Netzwerks Myosuisse.
In jedem Zeitraum müssen jeweils zum 01. Dezember alle Patienten mit Friedreich-Ataxie durch die Zentren erfasst werden, welche mit SKYCLARYS therapiert werden. Die Angaben sind dem BAG an office@eak-sl.admin.ch zu melden.
Die Behandlung mit SKYCLARYS kann nur fortgesetzt werden, wenn sechs Monate nach Behandlungsbeginn eine Abnahme des mFARS-Scores eingetreten ist UND 12/ 24/ 36 Monate nach Behandlungsbeginn keine Zunahme des mFARS-Scores von grösser/ gleich 1.5/ 3/ 4.5 Punkten gegenüber dem Wert zu Behandlungsbeginn aufgetreten ist. Sollte bei einem Patienten das Abbruchkriterium bei Monat 6 erreicht werden, ist ein Therapieabbruch nur vorzunehmen, wenn eine zweite mFARS-Score Messung innerhalb eines Monats das Ergebnis bestätigt.

Die Zulassungsinhaberin Biogen Switzerland AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung SKYCLARYS einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Zulassungsinhaberin gibt dem Krankenversicherer die jeweilige Höhe der Rückerstattungen bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Muss die Therapie mit SKYCLARYS nach 6 Monaten abgebrochen werden, weil kein Ansprechen erfolgte, erstattet die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung des Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, 50% des wirtschaftlichen Preises der Packungen SKYCLARYS, die während der Zeit bis zum Abbruch der Therapie bezogen wurden zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Prozentsatz des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden.


News

NEWS

01.05.2025
Friedreich-Ataxie

30.10.2024
RMP Summary

Kontaktmöglichkeiten

Biogen Switzerland AG
Neuhofstrasse 30
6340 Baar (CH)
GLN: 7601001326217
Tel: +41417287444
Fax: +41417287440
Web: http://www.biogen.ch

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