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KOSELUGO Kaps 10 mg

Alexion Pharma GmbH
  • Favorit F
  • Medikation M
Swissmedic Bezeichnung
Koselugo 10 mg, Hartkapseln
PRODUCT
Charakteristika
Onkologikum, MEK1/2-Hemmer
Orphan Drug
ATC
L01EE04 Selumetinib
SUBSTANCE-Selumetinib
SUBSTANCE-Selumetinib sulfat (1:1)
SUBSTANCE-Tocofersolan
SUBSTANCE-Kapselhülle
SUBSTANCE-Hypromellose
SUBSTANCE-Carrageen (E407)
SUBSTANCE-Kaliumchlorid
SUBSTANCE-Titandioxid (E171)
SUBSTANCE-Wasser, gereinigtes
SUBSTANCE-Carnaubawachs
SUBSTANCE-Drucktinte
SUBSTANCE-Schellack
SUBSTANCE-Eisenoxid schwarz (E172)
SUBSTANCE-Propylenglycol
Zusammensetzung
Selumetinib (10 mg)
Selumetinib (10 mg)
ut Selumetinib sulfat (1:1) (w)
Tocofersolan (H)
Kapselhülle
Hypromellose (H)
Carrageen (E407) (H)
Kaliumchlorid (H)
Titandioxid (E171) (H)
Wasser, gereinigtes (H)
Carnaubawachs (H)
Drucktinte
Schellack (H)
Eisenoxid schwarz (E172) (H)
Propylenglycol (H)
pro caps.
Neue aktive Substanz (NAS)
Ernährungshinweise
Lactosefrei, Keine Information zu Gluten
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Onkologikum, MEK1/2-Hemmer, (Selumetinib (10 mg))
Therapie

Antineoplastika > Proteinkinase-Inhibitoren > MEK-Inhibitoren > Selumetinib

BREVIER
Indikation
Neurofibromatose Typ 1 und symptomatische, inoperable plexiforme Neurofibrome bei Kindern und Jugendl. >3 J.
Dosierung
Unabhängig der Mahlzeiten.
>3 J. (Therapiebeginn <18 J.) und Körperoberfläche >0,55 m2:
2×tgl. 25 mg/m2 im Abstand von ca. 12 h, Dosis auf die nächsten erreichbaren 5 mg oder 10 mg runden, max. Einzeldosis: 50 mg.
Kontraindikation
Schwangerschaft und Fortpflanzung beim Mann (bis min. 1 Wo. nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

7806612
Dose 60 Stk
4642.70
A
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680674100010
LIMITATION
KOSELUGO als Monotherapie wird vergütet zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 3 Jahren mit Neurofibromatose Typ 1 (NF1) und symptomatischen, inoperablen plexiformen Neurofibromen (PN).
Keine Vergütung von KOSELUGO bei erwachsenen Patienten. Vor Therapiebeginn:
Vor Therapiebeginn muss durch ein Referenzzentrum eine Kostengutsprache des Versicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden.
Bevor die Therapie in einem Referenzzentrum (Liste: s. unten) eingeleitet werden kann, sind der Patient respektive die Erziehungsberechtigten über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) gemäss Limitierung schriftlich aufzuklären.
KOSELUGO wird nur vergütet bei symptomatischen, inoperablen Tumoren und wenn Morbiditäten wie Entstellung, motorische Dysfunktion, starke Schmerzen, Atemwegsdysfunktion, Visuseinschränkung und Blasen-/Darmdysfunktion vorliegen.
KOSELUGO wird nicht vergütet, wenn die Patienten unter vorgängiger Behandlung mit einem zugelassenen und vergüteten MEK-Inhibitor eine Krankheitsprogression (Definition untenstehend) gezeigt haben und aus diesem Grund die Therapie stoppen mussten.
Die Therapie hat in einem der folgenden Zentren zu erfolgen, welche Mitgliedsinstitutionen der Schweizerischen Pädiatrischen Onkologie Gruppe (SPOG) sind. Zentrumsabhängig kann die Therapie auch in spezialisierten Abteilungen der Neuropädiatrie der jeweiligen Zentren erfolgen:
Aarau, Kantonsspital: Kinderonkologie oder Neuropädiatrie,
Basel, Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB): Pädiatrische Onkologie und Hämatologie und/oder Neuropädiatrie,
Bellinzona, Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli (EOC),
Bern, Kinderklinik Inselspital: pädiatrische Hämatologie und Onkologie und/oder Neuropädiatrie,
Genève, Hématologie-oncologie pédiatrique et/ou Neuropédiatrie aux HUG,
Lausanne, Hémato-oncologie pédiatrique et/ou Neuropédiatrie du CHUV,
Luzern, Kantonsspital: Kinderonkologie und/oder Neuropädiatrie,
St. Gallen, Ostschweizer Kinderspital: Hämatologie und Onkologie und/oder Neuropädiatrie,
Zürich, Universitäts-Kinderklinik: Onkologie und/oder Neuropädiatrie. Therapiefortführung:
Auf Anfrage müssen die Daten, gestützt auf welche über eine Therapiefortführung oder einen Therapieabbruch entschieden werden muss, dem Vertrauensarzt zugestellt werden.
Die Therapie kann fortgeführt werden, wenn spätestens nach 1/2 Jahr ein Ansprechen festgestellt werden konnte.
Ein Ansprechen ist definiert als: • Verschwinden oder klinisch relevante Verringerung (≥ 20%) des Volumens von mindestens einem Morbiditäten verursachenden PN mittels eines bildgebenden Verfahrens oder
• eine klinisch relevante Verbesserung des Zielschmerzes nach 6 Monaten, d.h. Reduktion um ≥ 2 Punkte zum Baseline-Wert vor KOSELUGO Therapiebeginn mit folgenden Scores: • Kinder ≥ 8 Jahre: NRS-11 (0 bis 10)
• Kinder < 8 Jahre: FPS-R (Selbstbericht: 0-10) oder Eltern-Proxy-NRS (0-10)
Sind relevante Dosiserhöhungen von Analgetika erfolgt, können diese Scores nicht für ein Ansprechen herangezogen werden.

Alle 6 Monate sind die Krankheitsaktivität und der Therapieeffekt vom Zentrum zu evaluieren. • In allen Fällen ist ein positives Nutzen/Risiko Verhältnis zu belegen.
• Nachweis eines Ansprechens (siehe Kriterien oben) oder zumindest einer Stabilisierung entweder anhand des Tumorvolumens oder anhand von Morbiditäten: • Tumorvolumen: Als Stabilisierung gilt < 20% Volumenzunahme mindestens eines Morbidiäten verursachenden PN mittels bildgebenden Verfahrens zum Baseline-Wert vor KOSELUGO Therapiebeginn.
• Morbidität: Als Ansprechen oder Stabilisierung gilt, wenn die Kriterien für eine Verschlechterung nicht erfüllt sind. Es können folgende Assessments berücksichtigt werden, wenn keine relevanten Dosiserhöhungen von Analgetika erfolgt sind:

Assessment 1: Zielschmerz-Intensität
Kinder ≥ 8 Jahre: NRS-11 (0 bis 10)
Kinder < 8 Jahre: FPS-R (Selbstbericht: 0-10) oder Eltern-Proxy-NRS (0-10)
Als Verschlechterung gilt eine Zunahme um ≥ 2 Punkte zum Baseline-Wert vor KOSELUGO Therapiebeginn. oder Assessment 2: Schmerzbedingte Alltagsbeeinträchtigung
Als Verschlechterung gilt eine Zunahme des Pain Interference Index (PII)-Gesamtscore um ≥ 1.0 Punkte (Skala 0-6; Kind- und Elternversion) zum Baseline-Wert vor KOSELUGO Therapiebeginn. Therapieabbruch:
Bei Krankheitsprogression (d.h. weder Ansprechen noch Stabilisierung gemäss obenstehenden Kriterien) oder negativem Nutzen/Risiko Verhältnis oder inakzeptabler Toxizität ist die Therapie abzubrechen.
Spätestens nach dem 18. Altersjahr muss ein Therapie-Absetz-Versuch vorgenommen werden. Für eine Weiterführung ist ein erneutes Kostengutsprachegesuch einzureichen, da eine Therapie bei Erwachsenen mit KOSELUGO nicht vergütet wird.
Bei Patienten ohne dokumentierte Tumorprogression im Zeitraum von 1.5 Jahren vor Behandlungsbeginn und ohne gezeigte Verringerung des PN-Volumens um ≥ 20% mit KOSELUGO wird die Erstattung auf maximal 2 Jahre limitiert. Rückerstattungen:
Die Alexion Pharma GmbH erstattet der Sozialversicherung, bei der die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf deren erste Aufforderung, für jede bezogene Packung KOSELUGO einen Anteil des Fabrikabgabepreises von Fr. 208.49 pro Packung mit Dosisstärke 10 mg resp. Fr. 521.22 pro Packung mit 25 mg Dosisstärke zurück.
Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Der Indikationscode dieser Limitierung ist an den Versicherer zu übermitteln.

News

NEWS

10.10.2022
Neurofibromatose

13.09.2022
RMP Summary

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Alexion Pharma GmbH
Neuhofstrasse 34
6340 Baar (CH)
GLN: 7601001379893
Tel: +41444574000
Fax: +41444574001
Web: http://alexion.com/contact-alexion

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