Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff
corresp.: Diphtherie-Toxoid (min. 2 UI) (w)
Tetanus-Adsorbat-Impfstoff
corresp.: Tetanus-Toxoid (min. 20 UI) (w)
Pertussis acellulär Adsorbat Impfstoff
corresp.: Pertussis Toxoid (8 mcg) (w)
corresp.: Hämagglutinin, filamentöses (B. pertussis) (8 mcg) (w)
corresp.: Pertactin (B. pertussis) (2.5 mcg) (w)
Aluminium (H)
ut Aluminium-phosphat (H)
et Aluminiumhydroxid zur Adsorption, wasserhaltiges (Ph.Eur.) (H)
Natriumchlorid (H)
corresp.: Natrium (1.8 mg) (H)
residui: Formaldehyd (H)
Polysorbat 80 (H)
Glycin (H)
Aqua ad susp. iniect. pro dosi 0.5 ml
Immunologika > Impfstoffe > Diphtherie/Tetanus/Pertussis
Grundimmunisierung: Erw., Jugendl.: «FI».
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.
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