Tetanus-Toxoid (min. 40 UI)
Pertussis Toxoid (25 mcg)
Hämagglutinin, filamentöses (B. pertussis) (25 mcg)
Pertactin (B. pertussis) (8 mcg)
Poliomyelitisviren Typ 1 inaktiviert (Mahoney) (40 UI)
Poliomyelitisviren Typ 2 inaktiviert (MEF-1) (8 UI)
Poliomyelitisviren Typ 3 inaktiviert (Saukett) (32 UI)
Aluminium (0.5 mg) (H)
ut Aluminiumhydroxid zur Adsorption, wasserhaltiges (Ph.Eur.) (H)
Natriumchlorid (H)
corresp.: Natrium (1.8 mg) (H)
Medium 199 (H)
residui: Polysorbat 80 (H)
Formaldehyd (H)
Neomycin sulfat (H)
Polymyxin-B-sulfat (H)
Aqua ad iniect. pro 0.5 ml
Immunologika > Impfstoffe > Diphtherie/Tetanus/Pertussis/Polio
Grundimmunisierung: 1 Dosis mit 2, 4, und 6 Mon.
Booster: 4. Dosis im 2. Lebensjahr (vorzugsweise mit 15–18 Mon.), 5. Dosis mit 4–7 J.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.
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