Essigsäure (H)
Natrium acetat-3-Wasser (H)
corresp.: Natrium (0.03 mg) (H)
Glycin (H)
Polysorbat 80 (H)
Aqua ad solut iniect. pro 0.2 ml
Analgetika/Antiphlogistika/Antirheumatika > Andere Antirheumatika > Immunsuppressiva > TNF-alfa-Inhibitoren
Dermatika > Antipsoriatika > Immunsuppressiva > TNF-alfa-Inhibitoren
Dermatika > Immunsuppressiva/Immunmodulatoren > TNF-alfa-Inhibitoren
Gastroenterologika > Mittel bei Darmerkrankungen > Entzündliche Darmerkrankungen > TNF-alfa-Inhibitoren
Ophthalmika > Immunsuppressiva
Die Behandlung mit YUFLYMA bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Für die Behandlung mit YUFLYMA ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
Behandlung mit YUFLYMA, wenn die vorausgegangene Standardtherapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) unzulänglich war.
Behandlung pädiatrischer Patienten mit YUFLYMA, wenn die vorausgegangene konventionelle Therapie (z.B. mit Azathioprin, 6-Mercaptopurin oder Glukoortikoiden) unzulänglich war, sowie bei Patienten, die nicht mehr auf Infliximab ansprechen oder dieses nicht vertragen. Nach zwei Jahren ununterbrochener Therapie bedarf die Behandlung einer erneuten Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
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