Swissmedic Bezeichnung
Pavblu 40 mg/ml, Injektionslösung
Beschreibung
Pavblu Inj Lös 2 mg/0.05ml Durchstechflasche
Charakteristika
Ophthalmikum, Fusionsprotein (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Biosimilar (Biosimilar)
Aflibercept
(durch rekombinante DNA Technologie in chinesischen Hamster Ovar-K1-Zellen (CHO) produziert)
(2 mg)
Saccharose (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 80 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Saccharose (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 80 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses, diabetisches Makulaödem, subfoveale und juxtafoveale choroidale Neovaskularisationen (CNV) infolge pathologischer Myopie.
Dosierung
Intravitreale Inj.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann evtl. alle 8 Wo. oder Dosierungsintervall in Schritten von bis 4 Wo. verlängern, max. Dosierungsintervall: 16 Wo.
Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. bis der max. Visus erreicht ist und/oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann Injektionsintervall evtl. bis auf 8 Wo. ausdehnen, bei erneuter Verschlechterung der Parameter Behandlungsintervall empirisch anpassen, nach 1 Behandlungsjahr Injektionsintervalle evtl. weiter ausdehnen.
CNV infolge pathologischer Myopie: >18 J.: 2 mg als Einmaldosis, evtl. weitere Dosen in Abständen von min. 4 Wo.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann evtl. alle 8 Wo. oder Dosierungsintervall in Schritten von bis 4 Wo. verlängern, max. Dosierungsintervall: 16 Wo.
Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. bis der max. Visus erreicht ist und/oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann Injektionsintervall evtl. bis auf 8 Wo. ausdehnen, bei erneuter Verschlechterung der Parameter Behandlungsintervall empirisch anpassen, nach 1 Behandlungsjahr Injektionsintervalle evtl. weiter ausdehnen.
CNV infolge pathologischer Myopie: >18 J.: 2 mg als Einmaldosis, evtl. weitere Dosen in Abständen von min. 4 Wo.
Kontraindikation
(Peri)okuläre Infektion, intraokuläre Entzündung. Schwangerschaft (bis min. 3 Mon. nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
1147493
Durchstechflasche 1 Stk
(iH 11/25)
614.40
B
7680698320012
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME) sowie für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder von subfovealen und juxtafovealen choroidalen Neovaskularisationen infolge einer pathologischen Myopie (mCNV).
PAVBLU darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Für die Behandlung mit PAVBLU ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
PAVBLU darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Für die Behandlung mit PAVBLU ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
Kontaktmöglichkeiten
Suurstoffi 22
6343 Rotkreuz (CH)
GLN: 7601001369276
Tel: +41413690100
Fax: +41413690200