Swissmedic Bezeichnung
Beyfortus 50 mg/0.5 ml, solution injectable en seringue préremplie
Beschreibung
Beyfortus Inj Lös 50 mg/0.5ml mit 2 Nadeln
Charakteristika
Virostatikum, monoklonaler Antikörper (Anti-RSV)
Biopharmazeutikum
Nirsevimab (50 mg)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Arginin hydrochlorid (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 80 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.5 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Virostatikum, monoklonaler Antikörper (Anti-RSV), (Nirsevimab (50 mg))
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

7853558
Fertigspritze 1 Stk
395.40
A
7680690390020
Die Kostenübernahme der monoklonalen Antikörper zur RSV-Prophylaxe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12b KLV für den jeweiligen Antikörper abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic.
Mit Verschreibung von BEYFORTUS berücksichtigt die/der behandelnde Ärztin/Arzt bei der Wahl der prophylaktischen Massnahme (Impfung, monoklonaler Antikörper) gegen RSV-Infektionen umfassend und patientenindividuell den Nutzen und die Kosten. Die Vergütung von BEYFORTUS erfolgt somit aufgrund der ärztlichen Beurteilung, ohne Dokumentationspflicht und Kostengutsprachegesuch des Leistungserbringers.

Kostenübernahme für eine Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg) bei Neugeborenen und Säuglingen vor oder während ihrer ersten RSV-Saison.

Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (2 Injektionen à je 100mg) bei Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die in ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind.

Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg oder 2 Injektionen à je 100 mg) bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die sich einer Herzoperation mit kardiopulmonalem Bypass unterziehen müssen, sobald die Person postoperativ stabil ist.

Keine Kostenübernahme nach vorgängiger RSV-Impfung der Mutter zur passiven Immunisierung des Neugeborenen; ausgenommen sind folgende Fälle:
– Geburt innerhalb von 14 Tagen nach Verabreichung der Impfung,
– Frühgeburt vor 37 Wochen Gestationsalter,
– wenn medizinische Gründe bei der Mutter oder beim Neugeborenen vorliegen, wie mütterliche Immunsuppression, HIV-Infektionen mit nicht unterdrückter Viruslast, bekannte mütterliche Allergie auf einen Impfstoffbestandteil, Risiko eines Verlusts der humoralen Immunität (nach kardiopulmonalem Bypass oder extrakorporaler Membranoxygenierung oder Plasmapherese) oder eine Komorbidität, die gemäss dem behandelnden Facharzt oder der behandelnden Fachärztin ein Risiko einer lebensbedrohlichen RSV-Erkrankung birgt.

BEYFORTUS wird nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur RSV-Prophylaxe vergütet.