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de fr

ASPAVELI Inf Lös 1080 mg/20ml

Swedish Orphan Biovitrum AG
  • Favorit F
  • Medikation M
Swissmedic Bezeichnung
Aspaveli, Infusionslösung
PRODUCT
Charakteristika
Selektives Immunsuppressivum, C3-Komplement-Inhibitor
Orphan Drug
ATC
L04AJ03 Pegcetacoplan
SUBSTANCE-Pegcetacoplan
SUBSTANCE-Sorbitol
SUBSTANCE-Essigsäure, konzentrierte (Eisessig)
SUBSTANCE-Natrium acetat-3-Wasser
SUBSTANCE-Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung
SUBSTANCE-Natrium
Zusammensetzung
Pegcetacoplan (1080 mg)
Pegcetacoplan (1080 mg)
Sorbitol (820 mg) (H)
Essigsäure, konzentrierte (Eisessig) (H)
Natrium acetat-3-Wasser (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (7.4 mg) (H)
Aqua ad solut. infund. pro 20 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Ernährungshinweise
Lactosefrei, Keine Information zu Gluten
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Selektives Immunsuppressivum, C3-Komplement-Inhibitor, (Pegcetacoplan (1080 mg))
Therapie

Antianämika/Hämoglobinopathien > Immunsuppressiva > Komplement-Inhibitoren

Immunologika > Immunsuppressiva > Komplement-Inhibitoren

Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

1029896
Durchstechflasche 20 ml
2971.60
A
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680686740013
LIMITATION
Behandlung von Erwachsenen mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH)
Vor Therapiebeginn ist eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt erforderlich.

ASPAVELI wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die unzureichend auf eine Behandlung mit einem C5-Inhibitor angesprochen haben, vergütet. Weitere Vergütungskriterien sind:
- Hb-Wert < 10,5 g/dl während ≥ 3 Monaten
- Stabile C5-Inhibitor-Dosis in den letzten mindestens 3 Monaten

Alle mit ASPAVELI behandelten Patienten müssen in einem Register erfasst werden (die Therapie kann erst nach Bestätigung des Einschlusses des Patienten in dem Register begonnen werden, ein Auszug über die Erfassung des Patienten im Register ist dem Gesuch um Kostengutsprache beizulegen).
Sofern ein Patient die erforderliche schriftliche Einwilligung zur Erfassung seiner Daten verweigert, muss dies ausgewiesen werden.

Die Indikationsstellung zur Therapie und die Kontrollen der Patienten im Rahmen der Führung des Registers dürfen nur in Universitätszentren oder in den Kantonsspitälern Aarau, Bellinzona, Luzern, Chur und St. Gallen erfolgen. Die Verabreichung der ASPAVELI -Therapie zwischen diesen Kontrollen kann in einem lokalen Spital erfolgen.

Der behandelnde Arzt des Zentrums übermittelt die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Internettool des europäischen IPIG-Registers. Das BAG kann die Daten der Schweizer Patienten jederzeit einsehen und erhält alle 12 Monate einen konsolidierten Bericht.

Das Zentrum ist verpflichtet, für das Register von ASPAVELI mindestens folgende Daten zu erfassen:
1) Angabe anonymisierter Patienten-Daten mit der Indikationsstellung paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH) inklusive Geburtsjahr, Geschlecht und Körpergewicht.
2) Vor Behandlungsbeginn ist der IST-Zustand zu dokumentieren. Die PNH ist mittels Bestimmung eines PNH-Klon von mindestens 10% zu dokumentieren.
Die Patienten müssen vorgängig gegen Meningokokken geimpft werden.
3) Nach 3 Monaten und anschliessend 6 und 12 Monate nach Therapiebeginn ist das therapeutische Ansprechen (hämatologische Parameter, LDH-Werte, PNH-Symptome wie Abdominalschmerzen, Brustschmerzen, Dyspnoe und Schmerzen, welche eine medizinische Massnahme erfordern, Leistungsfähigkeit anhand einer „quality of life“-Skala, Bedarf an Transfusionen, thrombotische Ereignisse, Auftreten von Niereninsuffizienz und pulmonal-arterieller Hypertonie), inklusive Datum der Untersuchung zu erfassen. Dosisstärke und Dosierungsfrequenz von ASPAVELI müssen im Register festgehalten werden.
Ab dem 2. Behandlungsjahr erfolgen die Kontrollen alle 6 Monate, im 2. Jahr somit 18 und 24 Monate nach Therapiebeginn.
4) Bei Therapieende ist der Grund anzugeben. Patienten mit ungenügendem therapeutischem Ansprechen müssen die Therapie abbrechen. Ein therapeutisches Ansprechen wird angenommen, wenn beim behandelten Patienten eine Reduktion der LDH um mindestens 60% sowie eine Besserung eines der klinischen Parameter beobachtet wird. Bei ungenügendem Ansprechen muss der behandelnde Arzt anhand des klinischen Verlaufs angeben, weshalb eine Weiterführung der Therapie indiziert ist. Nach 12 Monaten Therapie muss der Transfusionsbedarf reduziert worden sein.
5) Die Kostengutsprache ist jährlich zu erneuern.
6) Preisberechnung des Vertriebsanteils aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge von Fr. 40.00 bei der Packung zu 1 Stk wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel, analog den Blutpräparaten) zuzüglich MWST.

Kombinationstherapien mit anderen Präparaten zur Behandlung der PNH sind von der Vergütung ausgeschlossen.

Die Zulassungsinhaberin Swedish Orphan Biovitrum AG vergütet die in den ersten 4 Wochen nach Therapiebeginn bezogenen Packungen (max. 8 Ampullen ASPAVELI) auf Aufforderung desjenigen Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, zum aktuellen FAP vollständig zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Bei einem Therapieabbruch ab dem zweiten Behandlungsmonat erstattet die Swedish Orphan Biovitrum AG dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin die als letztes bezogene Packung ASPAVELI (gilt ab 9. Ampulle) vollständig zum Fabrikabgabepreis von Fr. 2'856.30 für die Packung zu 1 Stk und Fr. 22'850.40 für die Packung zu 8 Stk zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt des definitiven Therapiestopps erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21557.01


1029895
8 Durchstechflaschen x 20 ml
23485.55
A
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680686740020
LIMITATION
Behandlung von Erwachsenen mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH)
Vor Therapiebeginn ist eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt erforderlich.

ASPAVELI wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die unzureichend auf eine Behandlung mit einem C5-Inhibitor angesprochen haben, vergütet. Weitere Vergütungskriterien sind:
- Hb-Wert < 10,5 g/dl während ≥ 3 Monaten
- Stabile C5-Inhibitor-Dosis in den letzten mindestens 3 Monaten

Alle mit ASPAVELI behandelten Patienten müssen in einem Register erfasst werden (die Therapie kann erst nach Bestätigung des Einschlusses des Patienten in dem Register begonnen werden, ein Auszug über die Erfassung des Patienten im Register ist dem Gesuch um Kostengutsprache beizulegen).
Sofern ein Patient die erforderliche schriftliche Einwilligung zur Erfassung seiner Daten verweigert, muss dies ausgewiesen werden.

Die Indikationsstellung zur Therapie und die Kontrollen der Patienten im Rahmen der Führung des Registers dürfen nur in Universitätszentren oder in den Kantonsspitälern Aarau, Bellinzona, Luzern, Chur und St. Gallen erfolgen. Die Verabreichung der ASPAVELI -Therapie zwischen diesen Kontrollen kann in einem lokalen Spital erfolgen.

Der behandelnde Arzt des Zentrums übermittelt die erforderlichen Daten laufend im vorgegebenen Internettool des europäischen IPIG-Registers. Das BAG kann die Daten der Schweizer Patienten jederzeit einsehen und erhält alle 12 Monate einen konsolidierten Bericht.

Das Zentrum ist verpflichtet, für das Register von ASPAVELI mindestens folgende Daten zu erfassen:
1) Angabe anonymisierter Patienten-Daten mit der Indikationsstellung paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH) inklusive Geburtsjahr, Geschlecht und Körpergewicht.
2) Vor Behandlungsbeginn ist der IST-Zustand zu dokumentieren. Die PNH ist mittels Bestimmung eines PNH-Klon von mindestens 10% zu dokumentieren.
Die Patienten müssen vorgängig gegen Meningokokken geimpft werden.
3) Nach 3 Monaten und anschliessend 6 und 12 Monate nach Therapiebeginn ist das therapeutische Ansprechen (hämatologische Parameter, LDH-Werte, PNH-Symptome wie Abdominalschmerzen, Brustschmerzen, Dyspnoe und Schmerzen, welche eine medizinische Massnahme erfordern, Leistungsfähigkeit anhand einer „quality of life“-Skala, Bedarf an Transfusionen, thrombotische Ereignisse, Auftreten von Niereninsuffizienz und pulmonal-arterieller Hypertonie), inklusive Datum der Untersuchung zu erfassen. Dosisstärke und Dosierungsfrequenz von ASPAVELI müssen im Register festgehalten werden.
Ab dem 2. Behandlungsjahr erfolgen die Kontrollen alle 6 Monate, im 2. Jahr somit 18 und 24 Monate nach Therapiebeginn.
4) Bei Therapieende ist der Grund anzugeben. Patienten mit ungenügendem therapeutischem Ansprechen müssen die Therapie abbrechen. Ein therapeutisches Ansprechen wird angenommen, wenn beim behandelten Patienten eine Reduktion der LDH um mindestens 60% sowie eine Besserung eines der klinischen Parameter beobachtet wird. Bei ungenügendem Ansprechen muss der behandelnde Arzt anhand des klinischen Verlaufs angeben, weshalb eine Weiterführung der Therapie indiziert ist. Nach 12 Monaten Therapie muss der Transfusionsbedarf reduziert worden sein.
5) Die Kostengutsprache ist jährlich zu erneuern.
6) Preisberechnung des Vertriebsanteils aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge von Fr. 40.00 bei der Packung zu 1 Stk wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel, analog den Blutpräparaten) zuzüglich MWST.

Kombinationstherapien mit anderen Präparaten zur Behandlung der PNH sind von der Vergütung ausgeschlossen.

Die Zulassungsinhaberin Swedish Orphan Biovitrum AG vergütet die in den ersten 4 Wochen nach Therapiebeginn bezogenen Packungen (max. 8 Ampullen ASPAVELI) auf Aufforderung desjenigen Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, zum aktuellen FAP vollständig zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Bei einem Therapieabbruch ab dem zweiten Behandlungsmonat erstattet die Swedish Orphan Biovitrum AG dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin die als letztes bezogene Packung ASPAVELI (gilt ab 9. Ampulle) vollständig zum Fabrikabgabepreis von Fr. 2'856.30 für die Packung zu 1 Stk und Fr. 22'850.40 für die Packung zu 8 Stk zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt des definitiven Therapiestopps erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21557.01


News

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24.05.2023
RMP Summary

Kontaktmöglichkeiten

Swedish Orphan Biovitrum AG
Riehenring 182
4058 Basel (CH)
GLN: 7601001403192
Tel: +41615087213
Email: mail.ch@sobi.com
Web: https://www.sobi.com/switzerland

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