Beschreibung
Byooviz Inj Lös 2.3 mg/0.23ml mit Filternadel
Charakteristika
Ophthalmikum, monoklonaler Antikörper (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Biosimilar (Biosimilar)
Ranibizumab
(2.3 mg)
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie).
Dosierung
Intravitreale Inj., Dosierungsintervall: min. 1 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
12–18 J.: «FI».
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
12–18 J.: «FI».
Kontraindikation
(Peri-)okuläre Infektionen, aktive intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis 3 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
1006365
Durchstechflasche 0.23 ml
(iH 05/23)
654.80
B
7680686900011
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein Diabetisches Makulaödem (DME) oder eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder eines Visusverlustes durch choroidale Neovaskularisation (CNV) infolge einer pathologischen Myopie (PM), (myope CNV, mCNV).
BYOOVIZ darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Für die Behandlung mit BYOOVIZ ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
BYOOVIZ darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Für die Behandlung mit BYOOVIZ ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
Kontaktmöglichkeiten
Samsung Bioepis CH GmbH
Werftestrasse 4
6005 Luzern (CH)
GLN: 7601001407039