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Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

7847090
12 Durchstechflaschen x 1 ml
378.25
B
7680686530027
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Gültigkeit der Kostengutsprache hat eine Dauer von 12 Monaten abzudecken. Die Verschreibung darf ausschliesslich durch einen Facharzt in Nephrologie erfolgen.

KAPRUVIA wird zur Behandlung von mittelschwerem bis schwerem Pruritus im Zusammenhang mit chronischen Nierenerkrankungen bei erwachsenen Patienten unter Hämodialyse vergütet, sofern sich allgemeine Massnahmen (Optimierung der Dialyse, Optimierung der Behandlung von Mineral- und Knochenstörungen bei chronischer Nierenerkrankung (CKD-MBD), Anwendung von Emollientien) und andere systemische juckreizstillende Behandlungen als unzureichend wirksam erwiesen haben. Dieser Pruritus muss im Monat vor Beginn der Behandlung mit KAPRUVIA anhaltend gewesen sein und die Patienten müssen einen wöchentlichen Wl-NRS-Score von > 4 aufweisen.

Kontrolle nach 12 Wochen:
Damit die Behandlung über 12 Wochen hinaus fortgesetzt werden kann, haben die Patienten eine klinisch relevante Verbesserung aufzuweisen, d. h. eine Verbesserung um mindestens 3 Punkte auf dem WI-NRS-Score im Vergleich zum Ausgangswert, der vor Beginn der Behandlung gemessen wurde.

Jährliche Kontrolle:
12 Monate nach Beginn der Behandlung und danach alle 12 Monate ist die anhaltende Wirksamkeit der Behandlung anhand des WI-NRS-Scores erneut zu bewerten. Wenn der Wert des WI-NRS-Scores wieder auf einen Wert ≥3 Punkte im Vergleich zu dem nach 12 Wochen gemessenen Wert ansteigt, so ist die Behandlung zu stoppen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser jährlichen Kontrolle erfordert eine erneute Kostengutsprache, sofern die anhaltende Wirksamkeit der Therapie bestätigt wird.

Auf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden:
• WI-NRS-Score vor Einleitung der Behandlung
• WI-NRS-Score 12 Wochen nach Einleitung der Behandlung
• WI-NRS-Score bewertet 12 Monate nach Einleitung der Behandlung und danach alle 12 Monate.

Pro Patienten und Jahr werden maximal 13 Packungen KAPRUVIA vergütet. Wenn ein Patient weitere Packungen benötigt, muss die Zulassungsinhaberin diese dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, rückerstatten. Falls ein Patient mehr als 13 Packungen KAPRUVIA pro Jahr benötigt, erstattet die Zulassungsinhaberin dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen Aufforderung hin, 100 % des Fabrikabgabepreises für alle zusätzlich verwendeten Packungen von KAPRUVIA zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21467.01.