Charakteristika
Onkologikum, monoklonaler Antikörper (anti-CD79b)
Orphan Drug
Biopharmazeutikum
Polatuzumab vedotin
(gentechnologisch hergestellt unter Verwendung von CHO [Chinese Hamster Ovary]-Zellen)
(140 mg)
Bernsteinsäure (H)
Natriumhydroxid (H)
corresp.: Natrium (2.18 mg) (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (hergestellt aus gentechnologisch verändertem Mais) (H)
pro vitro
Neue aktive Substanz (NAS)
Bernsteinsäure (H)
Natriumhydroxid (H)
corresp.: Natrium (2.18 mg) (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (hergestellt aus gentechnologisch verändertem Mais) (H)
pro vitro
Ernährungshinweise
Lactosefrei,
Keine Information zu Gluten
Therapie
Indikation
Rezidivierendes oder refraktäres diffuses grosszelliges B-Zell-Lymphom in Kombination mit Bendamustin und Rituximab, wenn hämatopoetische Stammzelltransplantation nicht in Frage kommt.
Dosierung
I.v. Inf. (mit 0,2 oder 0,22 µm-Filter) initial während 90 Min, dann evtl. während 30 Min., nach Rekonstitution mit 1,8 ml (30 mg) oder 7,2 ml (140 mg) Wasser für Inj., dann Verdünnung in min. 50 ml NaCl 0,9%, NaCl 0,45% oder Glucose 5%, Endkonzentration 0,72–2,7 mg/ml; Prämedikation «FI».
>18 J.: 1,8 mg/kg am 1. Tag jedes Zyklus von 3 Wo. während 6 Zyklen (Bendamustin i.v. 90 mg/m2/Tag am Tag 1 und 2 jedes Zyklus; Rituximab i.v. 375 mg/m2 am Tag 1 jedes Zyklus).
>18 J.: 1,8 mg/kg am 1. Tag jedes Zyklus von 3 Wo. während 6 Zyklen (Bendamustin i.v. 90 mg/m2/Tag am Tag 1 und 2 jedes Zyklus; Rituximab i.v. 375 mg/m2 am Tag 1 jedes Zyklus).
Kontraindikation
Fortpflanzung beim Mann (bis min. 6 Mon. nach Therapie), Fortpflanzung bei der Frau (bis min. 9 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit (bis min. 3 Mon. nach Therapie).
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
Rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) in Kombination mit Rituximab und Bendamustin
(mit Preismodell)
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (21276.01) zu enthalten.
POLIVY ist in Kombination mit Bendamustin und Rituximab zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (Diffuse Large B-Cell Lymphoma, DLBCL) indiziert, die nicht für eine hämatopoetische Stammzelltransplantation infrage kommen.
Die Behandlung mit POLIVY wird vergütet bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.
Für POLIVY und Rituximab bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung POLIVY einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt.
Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll zeitnah zur Verabreichung erfolgen. Ohne Rückerstattungen sind POLIVY und Rituximab in dieser Kombination nicht wirtschaftlich.
Eine Vergütung von POLIVY kann nur mit einem Rituximab Kombinationspartner erfolgen, dessen Limitation die Kombinationstherapie (POLIVY und Rituximab und Bendamustin) zur Therapie des DLBCL explizit aufführt. Hingegen erfolgt eine Vergütung der Kombination, wenn bei Präparaten mit dem Wirkstoff Bendamustin die Kombination mit POLIVY und Rituximab in deren Limitierung nicht explizit aufgeführt ist.
Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 21276.01
(mit Preismodell)
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (21276.01) zu enthalten.
POLIVY ist in Kombination mit Bendamustin und Rituximab zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (Diffuse Large B-Cell Lymphoma, DLBCL) indiziert, die nicht für eine hämatopoetische Stammzelltransplantation infrage kommen.
Die Behandlung mit POLIVY wird vergütet bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.
Für POLIVY und Rituximab bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung POLIVY einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt.
Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll zeitnah zur Verabreichung erfolgen. Ohne Rückerstattungen sind POLIVY und Rituximab in dieser Kombination nicht wirtschaftlich.
Eine Vergütung von POLIVY kann nur mit einem Rituximab Kombinationspartner erfolgen, dessen Limitation die Kombinationstherapie (POLIVY und Rituximab und Bendamustin) zur Therapie des DLBCL explizit aufführt. Hingegen erfolgt eine Vergütung der Kombination, wenn bei Präparaten mit dem Wirkstoff Bendamustin die Kombination mit POLIVY und Rituximab in deren Limitierung nicht explizit aufgeführt ist.
Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 21276.01
Kontaktmöglichkeiten
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4058 Basel (CH)
GLN: 7601001010208
Tel: +41617154111
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