Cellulose, mikrokristalline (H)
Siliciumdioxid, hochdisperses (H)
Kapselhülle
Gelatine (H)
Titandioxid (E171) (H)
Brillantblau (E133) (H)
Drucktinte schwarz
Schellack (H)
Propylenglycol (H)
Kaliumhydroxid (H)
Eisenoxid schwarz (E172) (H)
pro caps.
Antineoplastika > Proteinkinase-Inhibitoren > RET-Inhibitoren
>12 J.: Monotherapie bei fortgeschrittenem RET-mutiertem medullären Schilddrüsenkarzinom mit Progression nach Therapie mit Tyrosinkinaseinhibitoren.
Befristet zugelassene Indikation: >18 J.: Erstlinientherapie des metastasierten RET-fusionspositiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms als Monotherapie.
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
RETSEVMO wird vergütet als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem RET-fusionspositivem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), die eine systemische Therapie benötigen und bei denen es nach einer vorherigen Behandlung zu einer Progression gekommen ist.
Die Wirksamkeit und Sicherheit von RETSEVMO wurde bei Patienten mit weiteren onkogenen Treibermutationen nicht untersucht und wird bei diesen nicht vergütet.
Die Vergütung von RETSEVMO erfolgt maximal bis zur Progression der Erkrankung oder inakzeptablen Toxizität.
Eine Rotation innerhalb der RET-Inhibitoren wird ausschliesslich bei Kontraindikation oder Unverträglichkeit vergütet. Falls ein RET-Inhibitor in erster Linie vergütet wurde und es unter dessen Therapie zu einer Progression kam, soll RETSEVMO in derselben Indikation in nachfolgenden Therapielinien nicht mehr vergütet werden.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21209.01
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