Beschreibung
Obizur Trockensub 500 E mit Solvens
Charakteristika
Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant
Orphan Drug
Trockensubstanz
Susoctocog alfa (500 U)
Polysorbat 80 (H)
Natriumchlorid (H)
Calciumchlorid-2-Wasser (H)
Saccharose (H)
Trometamol (H)
Trometamol hydrochlorid (H)
Natriumcitrat-2-Wasser (H)
corresp.: Natrium (4.6 mg) (H)
pro vitro
Lösungsmittel
Aqua ad solut. iniect. pro 1 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, (Susoctocog alfa (500 U))
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

7753525
Durchstechflasche 1 Stk
1298.85
B
7680658740041
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
Susoctocogum alfa ist indiziert für die Behandlung von Blutungsepisoden bei erwachsenen Patienten mit erworbener Hämophilie, die durch Antikörper gegen den Faktor VIII verursacht wird.

Susoctocogum alfa ist für die Behandlung angeborener Hämophilie A nicht indiziert.

Die Diagnosestellung und die Behandlung mit Susoctocogum alfa darf nur an spezialisierten universitären Zentren erfolgen, die die FVIII Aktivität bestimmen können. Die Indikationsstellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Susoctocogum alfa darf ausschliesslich durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Hämatologie, mit Erfahrung in der Behandlung der erworbenen Hämophilie, erfolgen.
Wird nach der zweiten Susoctocogum alfa-Gabe keine Faktor VIII-Aktivität von mindestens 50% erreicht, wird eine Weiterführung der Therapie mit Susoctocogum alfa nicht vergütet und die Therapie soll abgebrochen werden.

Die Takeda Pharma AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin auf jede bezogene und für die Behandlung verwendete Durchstechflasche Susoctocogum alfa einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises pro Durchstechflasche zurück. Die Takeda Pharma AG gibt dem Krankenver-sicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

Darüber hinaus vergütet die Takeda Pharma AG dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, einen zusätzlich festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises pro Durchstechflasche für diejenige pro Behandlung verabreichte Menge an Susoctocogum alfa zurück, die eine festgelegte Menge an IE pro Behandlung übersteigt. Sie gibt dem Krankenversicherer den Schwellenwert (die Menge an IE pro Behandlung) sowie den festgelegten Betrag pro Durchstechflasche bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesen Rückerstattungen zurückgefordert werden.


7753526
Durchstechflasche 5 Stk
 
B
7680658740058

Thurgauerstrasse 130
8152 Glattpark (Opfikon) (CH)

GLN: 7601001325050

Tel: +41554515200
Fax: +41554515220