Swissmedic Bezeichnung
Lucentis, Injektionslösung zur intravitrealen Injektion in Durchstechflasche
Beschreibung
Lucentis Inj Lös 2.3 mg/0.23ml mit Filternadel
Charakteristika
Ophthalmikum, monoklonaler Antikörper (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Biosimilar (ReferencePreparation)
Ranibizumab
(hergestellt in E.coli-Zellen)
(2.3 mg)
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
>18 Jahre
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere nicht-proliferative diabetische Retinopathie, proliferative diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie)
Frühgeborene
Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere nicht-proliferative diabetische Retinopathie, proliferative diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie)
Frühgeborene
Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Dosierung
Intravitreale Inj., Dosierungsintervall: min. 1 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Frühgeborene (Durchstechflasche): 0,1 mg als einmalige Dosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis insgesamt 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Frühgeborene (Durchstechflasche): 0,1 mg als einmalige Dosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis insgesamt 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
Kontraindikation
(Peri-)okuläre Infektionen, aktive intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis 3 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
6504552
Durchstechflasche 0.23 ml
677.60
B
7680576640041
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein Diabetisches Makulaödem (DME) oder eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder eines Visusverlustes durch choroidale Neovaskularisation (CNV) infolge einer pathologischen Myopie (PM), (myope CNV, mCNV).
LUCENTIS darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophtalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophtalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
LUCENTIS darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophtalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophtalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
News
20.01.2021
Indikationserweiterung: Frühgeborenen-Retinopathie
17.10.2019


Swissmedic informiert
25.04.2017
Indikationserweiterung
08.08.2015


Neues Dosierungsschema
27.03.2015


Neue Empfehlung betreffend Anwendung
10.06.2014
Sortimentserweiterung
11.10.2012


Absetzen bei geplanter Schwangerschaft
13.06.2012


Anpassung der Dosierung bei feuchter AMD
Kontaktmöglichkeiten
Suurstoffi 14
6343 Rotkreuz (CH)
GLN: 7601001300477
Tel: +41417637111
Fax: +41417637100
Email: swiss.medinfo@novartis.com