Charakteristika
Ophthalmikum, monoklonaler Antikörper (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Ranibizumab
(hergestellt in E.coli-Zellen)
(1.65 mg)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.165 ml
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Histidin (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.165 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie); Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Dosierung
Intravitreale Inj., Dosierungsintervall: min. 1 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
12–18 J.: «FI».
Frühgeborene: 0,1 mg als Einmaldosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
12–18 J.: «FI».
Frühgeborene: 0,1 mg als Einmaldosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
Kontraindikation
(Peri-)okuläre Infektionen, aktive intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis 3 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
5907288
Fertigspritze 0.165 ml
867.60
B
7680632770019
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein Diabetisches Makulaödem (DME) oder eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder eines Visusverlustes durch choroidale Neovaskularisation (CNV) infolge einer pathologischen Myopie (PM), (myope CNV, mCNV).
LUCENTIS darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
LUCENTIS darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
News
20.01.2021
Indikationserweiterung: Frühgeborenen-Retinopathie
17.10.2019
Swissmedic informiert
25.04.2017
Indikationserweiterung
08.08.2015
Neues Dosierungsschema
27.03.2015
Neue Empfehlung betreffend Anwendung
10.06.2014
Sortimentserweiterung
11.10.2012
Absetzen bei geplanter Schwangerschaft
13.06.2012
Anpassung der Dosierung bei feuchter AMD
Kontaktmöglichkeiten
Novartis Pharma Schweiz AG
Suurstoffi 14
6343 Rotkreuz (CH)
GLN: 7601001300477
Tel: +41417637111
Fax: +41417637100