Vincristin 03.07.2019
Swissmedic informiert

Vincristin ist als Zytostatikum zugelassen und darf nur von Ärzten angewendet werden, die in der Tumortherapie Erfahrung haben.
Vincristin wird als intravenöse Injektion verabreicht.
Vincristin darf nicht intrathekal verabreicht werden, da dies zu potentiell lebensbedrohlichen schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen führen kann.
Um möglichen Verwechslungen vorzubeugen und um die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, sind folgende Hinweise in der Fachinformation (www.swissmedicinfo.ch) und auch auf den Packmitteln besonders zu beachten:

Fachinformation
Rubrik „Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen“
Vincristin darf nicht intrathekal verabreicht werden, da dies zu lebensbedrohenden Lähmungen führt. Nach versehentlicher intrathekaler Gabe ist umgehend ein neurochirurgischer Eingriff erforderlich, um eine aufsteigende Lähmung mit Todesfolge zu verhindern.

Rubrik „Sonstige Hinweise/Hinweise für die Handhabung“
Verabreichung der Injektionslösung
Vincristin muss streng intravenös verabreicht werden; Paravasate können zu Nekrosen führen.

Für mehr Sicherheit sind auf den Packmitteln folgende Hinweise enthalten:
„Nur zur intravenösen Injektion
 Bei intrathekaler Gabe tödlich“.

Zusammengefasst ist es wichtig, die Vorgaben zur sicheren Anwendung von vincristinhaltigen Präparaten zu beachten:

Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkung
Für Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) empfiehlt Swissmedic, das dafür entwickelte Meldeportal zu verwenden. Mit dem sogenannten Electronic Vigilance System (ElViS) können UAW gemeldet werden. Alle erforderlichen Informationen sind zu finden unter www.swissmedic.ch.

Quelle:
Swissmedic, Health Professional Communication