Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Natriumchlorid (H)
Mannitol (H)
Polysorbat 80 (H)
corresp.: Natrium (1.1487 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Gastroenterologika > Mittel bei Darmerkrankungen > Entzündliche Darmerkrankungen > Interleukin-Inhibitoren
Colitis ulcerosa
Therapieeinleitung (mit Inf. Konz. zu 300 mg): >18 J.: 300 mg als i.v. Inf. in den Wo. 0, 4 und 8; bei ungenügendem Ansprechen in Wo. 12: evtl. 300 mg als i.v. Inf. in Wo. 12, 16 und 20.
Erhaltungstherapie (mit Inj. Lös. zu 100 mg): >18 J.: alle 4 Wo. 200 mg als s.c. Inj. nach Abschluss der Induktionsdosierung: ab Wo. 12 bzw. ab Wo. 24; Ansprechverlust «FI».
Morbus Crohn
Therapieeinleitung (mit Inf. Konz. zu 300 mg): >18 J.: 900 mg als i.v. Inf. in den Wo. 0, 4 und 8.
Erhaltungstherapie (mit Inj. Lös. zu 100 mg und 200 mg): >18 J.: alle 4 Wo. 300 mg als s.c. Inj. nach Abschluss der Induktionsdosierung: ab Wo. 12.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Erhaltungstherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Es wird maximal eine Dosis von 200 mg pro Verabreichung alle 4 Wochen vergütet.
Eine Weiterbehandlung mit OMVOH nach einem Jahr bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Es wird ausschliesslich die Packung 100 mg/ml, 2 Fertigpen zu 1 ml für die Erhaltungsphase in der Indikation Colitis Ulcerosa vergütet.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21670.01
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
Erhaltungstherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, bei denen konventionelle Therapien oder die Behandlung mit einem Biologikum ungenügend angesprochen haben, nicht mehr ansprechen, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
Es wird maximal eine Dosis von 300 mg (Fertigpen, 100 mg/ml, 1 Stk + Fertigpen, 200 mg/2 ml, 1 Stk.) pro Verabreichung alle 4 Wochen vergütet.
Eine Weiterbehandlung mit OMVOH nach einem Jahr bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Es wird ausschliesslich die Packung 100 mg /ml + 200mg / ml je ein Fertigpen für die Erhaltungsphase in der Indikation Morbus Crohn vergütet.
Die Firma Eli Lilly (Suisse) SA erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede zur Behandlung in der Indikation Morbus Crohn bezogenen Packung OMVOH einen Anteil von Fr. 108.80 pro Packung zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21670.02
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