Prolin (H)
Essigsäure, konzentrierte (Eisessig) (H)
Polysorbat 80 (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Aqua ad iniect. pro 1.91 ml
Bronchodilatatoren/Mittel für den Respirationstrakt > Monoklonale Antikörper
Otorhinolaryngologika (ORL) > Rhinologika > Systemisch > Tezepelumab
- mit unzureichender Asthmakontrolle und min. 1 schwerer Exazerbation in den letzten 12 Mon. trotz Therapie mit inhalativen Kortikosteroiden und langwirksamen Bronchodilatatoren;
- ohne Dauertherapie mit systemischen Kortikosteroiden.
Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden bei schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen ab 18 J. bei ungenügender Kontrolle mit systemischen Kortikosteroiden oder chirurgischem Eingriff.
Als Zusatztherapie mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen mit schwerem Typ 2 Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
• Mindestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten UND
o eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L oder
o einer Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.15 G/L und einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb.
Zur Asthmaeinstellung werden keine systemischen Kortikosteroide als Dauertherapie eingesetzt.
Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
Ein Therapieerfolg entspricht einer Reduktion von mindestens 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate.
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Tezepelumab in der Indikation Asthma darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie und Immunologie erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21709.01
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde sowie der Pneumologie und Allergologie und klinische Immunologie mit ausgewiesener Expertise in der Behandlung der CRSwNP erfolgen, wobei die Beurteilung der rhinoskopischen Parameter und bei der Erstverschreibung eine Bestätigung der Diagnose der CRSwNP durch einen/eine Facharzt/Fachärztin der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde erforderlich ist.
Als Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden mit einer Dosierung von 210 mg alle 4 Wochen bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP), die mit intermittierenden systemischen Kortikosteroiden und chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Die Patientinnen und Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:
• bilaterale Nasenpolypen
• Rezidiv (oder Kontraindikation) innerhalb von 2 Jahren nach mindestens 1 chirurgischen Behandlung UND
• Versagen (oder Kontraindikation) von einer individuell optimierten Standardtherapie gemäss aktuellen Empfehlungen mit topischen und systemischen Kortikosteroiden
• endoskopischer Nasenpolypenscore (NPS) von mindestens 5 (von 8), mit einem Mindest-Score von 2 in jeder Nasenhöhle
• signifikant eingeschränkte Lebensqualität: SNOT-22 ≥ 50
• anhaltende Symptome seit mindestens 12 Wochen, definiert als:
• nasale Kongestion (NC) mit mittlerem oder schwerem Schweregrad (Score 2 oder 3,Bereich 0 bis 3)
• mindestens ein weiteres Symptom:
o partieller oder vollständiger Geruchsverlust (Hyposmie / Anosmie): UPSIT Score ≤ 25 ODER Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items ≤ 10 Punkte
o Rhinorrhoe (anterior oder posterior).
Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg Fachärzte/Fachärztinnen der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde, der Allergologie und klinische Immunologie oder Pneumologie zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
Ein Therapieerfolg entspricht (3 von 5 Kriterien, relativ zum Basiswert vor Behandlungsbeginn Tezepelumab):
• reduzierte Grösse der Nasenpolypen (Verbesserung NPS-Score ≥ 1.0 oder vergleichbarer Wert).
• maximal 1 orale Steroidtherapie pro 6 Monate sowie eine maximal jährliche Kumulativdosis von 250 mg/Jahr Prednisonäquivalent.
• verbesserte Lebensqualität (Verbesserung im SNOT-22-Score ≥ 9.0).
• verbesserter Geruchssinn
o Verbesserung des UPSIT-Scores um mindestens 10% oder bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 19 Punkte ODER Verbesserung des Sniffin' Sticks Test mit mindestens 16 Items um mindestens 2 Punkte ODER bei Anosmie minimal erreichte Verbesserung auf 8 Punkte
o klinisch relevante Verbesserung der Komorbiditäten (bzgl. der vergüteten Indikationen von TEZSPIRE).
Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der CRSwNP.
Keine Vergütung nach Versagen oder Rezidiv unter einer anti-TSLP-Behandlung.
Erleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie (Therapiepause > 8 Wochen) einen Rückfall (Verschlechterung im SNOT-22-Score ≥ 10.0), kann eine Wiederaufnahme einer anti-TSLP Behandlung mittels erneuter Kostengutsprache für 12 Monate beantragt werden. Tritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.
Die AstraZeneca AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung TEZSPIRE einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21709.02
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode 21709.XX zu enthalten.
Kontaktmöglichkeiten