Glycocholsäure (H)
Natriumhydroxid (H)
Lecithin (E322) (aus gentechnisch verändertem Sojabohnenöl hergestellt) (H)
Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (0.53 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.2 ml
Antidote > Antikoagulantien-Antagonisten > Phytomenadion
Vitamine/Tonika/Roborantien > Vitamin K
Prophylaxe
Gesunde Neugeborene (Gestationsalter min. 36 Wo.): 2 mg p.o. bei oder kurz nach der Geburt, nach 4–7 Tagen wiederholen; bei gestillten Säuglingen zusätzlich 2 mg p.o. nach 4–6 Wo.; falls orale Gabe unmöglich: 1 mg i.m. oder i.v. bei oder kurz nach der Geburt, falls 2. orale Gabe nach 4–7 Tagen (und bei gestillten Kindern eine weitere orale Gabe nach 4–6 Wo.) nicht gewährleistet werden kann: einmalige Dosis von 1 mg i.m. bei oder kurz nach der Geburt.
Neugeborene mit Risiko: >2,5 kg: einmalige Dosis von 1 mg i.m. oder i.v. bei oder kurz nach der Geburt; Frühgeborene <2,5 kg: max. 0,4 mg/kg i.m. oder i.v. bei oder kurz nach der Geburt; weitere Verabreichungen gemäss Gerinnungsstatus.
Therapie
Initialdosis: 1 mg i.v., bei Bedarf weitere Gaben gemäss klinischem Bild und Gerinnungsstatus.
Kinder >1 J.: «FI».
Kontaktmöglichkeiten