Saccharose (H)
Trehalose-2-Wasser (H)
Polysorbat 80 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann evtl. alle 8 Wo. oder Dosierungsintervall in Schritten von bis 4 Wo. verlängern, max. Dosierungsintervall: 16 Wo.
Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. bis der max. Visus erreicht ist und/oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann Injektionsintervall evtl. bis auf 8 Wo. ausdehnen, bei erneuter Verschlechterung der Parameter Behandlungsintervall empirisch anpassen, nach 1 Behandlungsjahr Injektionsintervalle evtl. weiter ausdehnen.
CNV infolge pathologischer Myopie: >18 J.: 2 mg als Einmaldosis, evtl. weitere Dosen in Abständen von min. 4 Wo.
PAVBLU darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Für die Behandlung mit PAVBLU ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
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