Swissmedic Bezeichnung
Ximluci 10 mg/ml, Injektionslösung
Beschreibung
Ximluci Inj Lös 2.3 mg/0.23ml mit Filternadel
Charakteristika
Ophthalmikum, monoklonaler Antikörper (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Biosimilar (Biosimilar)
Ranibizumab
(hergestellt in E.coli-Zellen)
(2.3 mg)
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Trehalose-2-Wasser (H)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad iniect. pro 0.23 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
>18 Jahre
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere nicht-proliferative diabetische Retinopathie, proliferative diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie)
Frühgeborene
Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Exsudative (feuchte) altersbezogene Makuladegeneration, mässige bis schwere nicht-proliferative diabetische Retinopathie, proliferative diabetische Retinopathie; Visusverlust durch diabetisches Makulaödem, durch Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses oder durch choroidale Neovaskularisation (aktiv oder infolge einer pathologischen Myopie)
Frühgeborene
Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Dosierung
Intravitreale Inj., Dosierungsintervall: min. 1 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Frühgeborene: 0,1 mg als einmalige Dosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis insgesamt 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
>18 J.: 1×/Mon. 0,5 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Frühgeborene: 0,1 mg als einmalige Dosis (Therapie von beiden Augen möglich am selben Tag), evtl. bis insgesamt 3 Inj./Auge innerhalb von 6 Mon.
Kontraindikation
(Peri-)okuläre Infektionen, aktive intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis 3 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
1120122
Durchstechflasche 0.23 ml
540.05
B
7680695780017
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein Diabetisches Makulaödem (DME) oder eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder eines Visusverlustes durch choroidale Neovaskularisation (CNV) infolge einer pathologischen Myopie (PM), (myope CNV, mCNV).
XIMLUCI darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Für die Behandlung mit XIMLUCI ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
XIMLUCI darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Für die Behandlung mit XIMLUCI ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Referenzpräparat oder ein anderes Biosimilar besteht.
Kontaktmöglichkeiten
Industriestrasse 30
4622 Egerkingen (CH)
GLN: 7601001394834
Tel: +41623888500
Fax: +41623888585
Email: info@spirig-healthcare.ch