Swissmedic Bezeichnung
Slenyto 5 mg, Retardtabletten
Charakteristika
Hypnotikum, Melatonin-Rezeptor-Agonist
Melatonin
(5 mg)
Ammoniummethacrylat-Copolymer (Typ A) (H)
Calciumhydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Lactose-1-Wasser (9.33 mg) (H)
Siliciumdioxid, hochdisperses (H)
Magnesium stearat (H)
Carmellose natrium (H)
corresp.: Natrium max. (54.6 mcg) (H)
Maltodextrin (H)
Glucose-1-Wasser (0.157 mg) (H)
Lecithin (E322) (H)
Titandioxid (E171) (H)
Eisenoxid gelb (E172) (H)
pro compr. retard.
Ammoniummethacrylat-Copolymer (Typ A) (H)
Calciumhydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Lactose-1-Wasser (9.33 mg) (H)
Siliciumdioxid, hochdisperses (H)
Magnesium stearat (H)
Carmellose natrium (H)
corresp.: Natrium max. (54.6 mcg) (H)
Maltodextrin (H)
Glucose-1-Wasser (0.157 mg) (H)
Lecithin (E322) (H)
Titandioxid (E171) (H)
Eisenoxid gelb (E172) (H)
pro compr. retard.
Therapie
Hypnotika/Sedativa > Melatonin
Indikation
Insomnie im Alter von 2–18 J. mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder neurogenetischen Störungen mit abweichender diurnaler Melatoninsekretion und/oder nächtlichem Erwachen bei unzureichender Wirkung von Schlafhygienemassnahmen, Insomnie im Alter von 6–17 J. mit ADHS bei unzureichender Wirkung von Schlafhygienemassnahmen.
Dosierung
Mit oder nach dem Essen, ½–1 h vor dem Schlafen, zur Erleichterung des Schluckens evtl. ganze Tabl. in Lebensmittel wie Joghurt, Orangensaft oder Eiscreme geben.
Insomnie bei ADHS: 6–17 J.: initial 1×tgl. 1–2 mg, evtl. auf 1×tgl. 5 mg erhöhen, max. 1×tgl. 10 mg.
Übrige Indikationen: 2–18 J.: initial 1×tgl. 2 mg, evtl. auf 1×tgl. 5 mg erhöhen, max. 1×tgl. 10 mg.
Insomnie bei ADHS: 6–17 J.: initial 1×tgl. 1–2 mg, evtl. auf 1×tgl. 5 mg erhöhen, max. 1×tgl. 10 mg.
Übrige Indikationen: 2–18 J.: initial 1×tgl. 2 mg, evtl. auf 1×tgl. 5 mg erhöhen, max. 1×tgl. 10 mg.
Kontraindikation
Schwangerschaft, Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
7745115
Blister 30 Stk
107.40
B
7680674220022
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren.
Das Gesuch um Kostengutsprache muss eine dokumentierte Diagnose einer ASS oder eines SMS enthalten sowie ein Schlafhygienemassnahmenprotokoll, das über 14 Tage durchgeführt wurde und das dokumentiert einen unzureichenden Erfolg brachte.
Die Dokumentation der ASS-Diagnose umfasst entweder mindestens folgende Unterlagen:
• Name des spezialisierten Zentrums oder des spezialisierten Facharztes, der die Diagnose gestellt hat.
• Art der validierten diagnostischen Beobachtungsskala, die bei der Abklärung angewendet wurde (ADI, ADOS oder andere medizinisch geeignete Skalen) sowie das numerische Ergebnis auf der Skala.
• Art der autistischen Eigenschaften, die aus der Abklärung hervorgegangen sind.
oder eine Bestätigung der Invalidenversicherung (Ziffer 405).
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte der Kinder- und Jugendmedizin oder durch Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.
Der Versicherer kann nach 6 Monaten einen Nachweis des Therapieerfolgs verlangen.
Das Gesuch um Kostengutsprache muss eine dokumentierte Diagnose einer ASS oder eines SMS enthalten sowie ein Schlafhygienemassnahmenprotokoll, das über 14 Tage durchgeführt wurde und das dokumentiert einen unzureichenden Erfolg brachte.
Die Dokumentation der ASS-Diagnose umfasst entweder mindestens folgende Unterlagen:
• Name des spezialisierten Zentrums oder des spezialisierten Facharztes, der die Diagnose gestellt hat.
• Art der validierten diagnostischen Beobachtungsskala, die bei der Abklärung angewendet wurde (ADI, ADOS oder andere medizinisch geeignete Skalen) sowie das numerische Ergebnis auf der Skala.
• Art der autistischen Eigenschaften, die aus der Abklärung hervorgegangen sind.
oder eine Bestätigung der Invalidenversicherung (Ziffer 405).
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte der Kinder- und Jugendmedizin oder durch Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.
Der Versicherer kann nach 6 Monaten einen Nachweis des Therapieerfolgs verlangen.
Kontaktmöglichkeiten
Turmstrasse 18
6312 Steinhausen (CH)
GLN: 7601001395916
Tel: +41417404670
Fax: +41417404671
Email: swissinfo@neurim.com