Beschreibung
Eylea Lösung zur intravitralen Injektion Inj Lös 2 mg/0.05ml Durchstechflasche
Charakteristika
Ophthalmikum, Fusionsprotein (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Aflibercept
(durch rekombinante DNA Technologie in chinesischen Hamster Ovar-K1-Zellen (CHO) produziert)
(2 mg)
Natrium-dihydrogenphosphat-1-Wasser (H)
Dinatrium-hydrogenphosphat-7-Wasser (H)
Natriumchlorid (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (H)
corresp.: Natrium (60 mcg) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Natrium-dihydrogenphosphat-1-Wasser (H)
Dinatrium-hydrogenphosphat-7-Wasser (H)
Natriumchlorid (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (H)
corresp.: Natrium (60 mcg) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
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Zusatzinformation der Industrie
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Indikation
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses, diabetisches Makulaödem, subfoveale und juxtafoveale choroidale Neovaskularisationen (CNV) infolge pathologischer Myopie; Frühgeborenen-Retinopathie in Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 2+ oder 3+) oder aggressive posteriore Frühgeborenen-Retinopathie.
Dosierung
Intravitreale Inj.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann evtl. alle 8 Wo. oder Dosierungsintervall in Schritten von bis 4 Wo. verlängern, max. Dosierungsintervall: 16 Wo.
Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. bis der max. Visus erreicht ist und/oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann Injektionsintervall evtl. bis auf 8 Wo. ausdehnen, bei erneuter Verschlechterung der Parameter Behandlungsintervall empirisch anpassen, nach 1 Behandlungsjahr Injektionsintervalle evtl. weiter ausdehnen.
CNV infolge pathologischer Myopie: >18 J.: 2 mg als Einmaldosis, evtl. weitere Dosen in Abständen von min. 4 Wo.
Frühgeborenen-Retinopathie: 0,4 mg als Einmaldosis (nur mit Dosiergerät PICLEO), bei bilateraler Therapie möglichst am gleichen Tag, evtl. max. 1 weitere Inj. im Abstand von min. 4 Wo. innerhalb von 6 Mon.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann evtl. alle 8 Wo. oder Dosierungsintervall in Schritten von bis 4 Wo. verlängern, max. Dosierungsintervall: 16 Wo.
Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses oder Venenastverschlusses: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. bis der max. Visus erreicht ist und/oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 2 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., dann Injektionsintervall evtl. bis auf 8 Wo. ausdehnen, bei erneuter Verschlechterung der Parameter Behandlungsintervall empirisch anpassen, nach 1 Behandlungsjahr Injektionsintervalle evtl. weiter ausdehnen.
CNV infolge pathologischer Myopie: >18 J.: 2 mg als Einmaldosis, evtl. weitere Dosen in Abständen von min. 4 Wo.
Frühgeborenen-Retinopathie: 0,4 mg als Einmaldosis (nur mit Dosiergerät PICLEO), bei bilateraler Therapie möglichst am gleichen Tag, evtl. max. 1 weitere Inj. im Abstand von min. 4 Wo. innerhalb von 6 Mon.
Kontraindikation
(Peri)okuläre Infektion, intraokuläre Entzündung. Schwangerschaft (bis min. 3 Mon. nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
5412919
Durchstechflasche 1 Stk
988.45
B
7680623970015
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD), eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME) sowie für die Behandlung eines Visusverlustes durch ein Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses RVO (retinaler Venenastverschluss BRVO und retinaler Zentralvenenverschluss CRVO) oder von subfovealen und juxtafovealen choroidalen Neovaskularisationen infolge einer pathologischen Myopie (mCNV).
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME, RVO oder mCNV) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
News
21.03.2023
RMP Summary
03.03.2023
Indikationserweiterung: Frühgeborenen-Retinopathie
29.04.2019
Neue Dosierumgsempfehlung
17.03.2017
Indikationserweiterung
19.10.2015
Neues Dosierungsschema bei Makulaödem infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses
19.10.2015
Indikationserweiterung
08.12.2014
Neue Anweisungen für die Dauer der Empfängnisverhütung
08.12.2014
Indikationserweiterung: diabetisches Makulaödem
22.11.2013
Indikationserweiterung
04.12.2012
Neue Therapieoption bei feuchter, altersbedingter Makuladegeneration
Kontaktmöglichkeiten
Uetlibergstrasse 132
8045 Zürich (CH)
GLN: 7601001002593
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