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de fr

EFLUELDA TIV Inj Susp 2025/2026 (iH 01/26)

Sanofi-Aventis (Suisse) SA
  • Favorit F
  • Medikation M
Swissmedic Bezeichnung
Efluelda TIV 0.5 mL, suspension injectable en seringue pré-remplie
PRODUCT
Charakteristika
Grippe-Impfstoff, Split-Impfstoff
ATC
J07BB02 Influenza, inaktiviert, Spalt/Split Virus oder Oberflächen-Antigen
SUBSTANCE-Influenza-Spalt-Impfstoff, inaktiviert, trivalent 2025/2026
SUBSTANCE-Influenza-Hämagglutinin
SUBSTANCE-Natriumchlorid
SUBSTANCE-Dinatriumhydrogenphosphat
SUBSTANCE-Natrium dihydrogenphosphat
SUBSTANCE-Octoxinol-9
SUBSTANCE-Natrium
Zusammensetzung
Influenza-Hämagglutinin (180 mcg)
Influenza-Spalt-Impfstoff, inaktiviert, trivalent 2025/2026 (w)
Influenza-Hämagglutinin (180 mcg)
Natriumchlorid (H)
Dinatriumhydrogenphosphat (H)
Natrium dihydrogenphosphat (H)
Octoxinol-9 (H)
corresp.: Natrium (1.96 mg) (H)
Aqua ad susp. iniect. pro 0.5 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Grippe-Impfstoff, Split-Impfstoff, (Influenza-Hämagglutinin (180 mcg))
Therapie

Immunologika > Impfstoffe > Grippe

BREVIER
Indikation
Aktive Immunisierung gegen Influenza ab 65 J.
Dosierung
>65 J.: 1 Dosis i.m. (M. deltoideus) oder evtl. s.c.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

1158403
Fertigspritze 0.5 ml (iH 01/26)
40.85
B
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680698630036
LIMITATION
Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3 KVG.

LIMITATION
Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3 KVG.
LIMITATION
Kostenübernahme für Personen ≥ 75 Jahre
Kostenübernahme für Personen ≥ 65 Jahre mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen entsprechend dem Schweizerischen Impfplan:
- Herzerkrankung,
- Lungenerkrankung (insbesondere Asthma bronchiale),
- Stoffwechselstörungen mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren (wie zum Beispiel Diabetes oder morbide Adipositas [BMI ≥40]),
- Neurologische (wie zum Beispiel M. Parkinson, zerebrovaskuläre Erkrankungen) oder muskuloskelettale Erkrankung mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren,
- Hepatopathie,
- Niereninsuffizienz,
- Asplenie oder Funktionsstörung der Milz (inklusive Hämoglobinopathien),
- Immundefizienz (wie zum Beispiel HIV-Infektion, Krebs, immunsuppressive Therapie).


News

NEWS

18.11.2025
RMP Summary

Kontaktmöglichkeiten

Sanofi-Aventis (Suisse) SA
Route de Montfleury 3
1214 Vernier (CH)
GLN: 7601001002340
Tel: +41584402100
Fax: +41584403100
Email: contact.ch@sanofi.com
Web: http://www.sanofi.ch/

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