Swissmedic Bezeichnung
Hympavzi 150 mg, Injektionslösung im Fertigpen
Charakteristika
Hämostatikum, systemisch, Anti-TFPI-Antikörper
Orphan Drug
Biopharmazeutikum
Marstacimab
(hergestellt durch rekombinante DNA-Technologie in Ovarialzellen des chinesischen Hamsters (CHO [Chinese Hamster Ovary]-Zelllinie))
(150 mg)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Saccharose (H)
Dinatrium edetat (H)
Polysorbat 80 (H)
corresp.: Natrium (0.0062 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Saccharose (H)
Dinatrium edetat (H)
Polysorbat 80 (H)
corresp.: Natrium (0.0062 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei
Therapie
Antihämorrhagika > Systemisch > Monoklonale Antikörper
Indikation
Routineprophylaxe von Blutungen bei schwerer Hämophilie A (FVIII <1%) ohne Faktor VIII-Inhibitoren oder bei schwerer Hämophilie B (FIX <1%) ohne Faktor IX-Inhibitoren ab 12 J. und ≥35 kg.
Dosierung
S.c. Inj. (Bauch, Oberschenkel, Gesäss); 300 mg: 2 Inj. zu 150 mg an zwei unterschiedlichen Injektionsstellen; Umstellung von anderen Hämophilie-Arzneimitteln «FI».
>12 J. und ≥35 kg: initial: 300 mg, Erhalt: 35–50 kg: 1×/Wo. 150 mg, ≥50 kg: 1×/Wo. 150–max. 300 mg.
>12 J. und ≥35 kg: initial: 300 mg, Erhalt: 35–50 kg: 1×/Wo. 150 mg, ≥50 kg: 1×/Wo. 150–max. 300 mg.
Kontraindikation
Schwangerschaft (bis min. 12 Wo. nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
Patienten mit Hämophilie A ohne Inhibitoren:
Als Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg mit schwerer Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel, FVIII<1%) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21887.01
Als Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg mit schwerer Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel, FVIII<1%) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21887.01
Patienten mit Hämophilie B ohne Inhibitoren:
Als Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg mit schwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel, FIX<1%) ohne Faktor-IX-Inhibitoren.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21887.02
Als Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg mit schwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel, FIX<1%) ohne Faktor-IX-Inhibitoren.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21887.02
Für beide Indikationen gelten folgende Vergütungsbedingungen:
Vor Therapiebeginn muss für alle vergütungspflichtigen Indikationen eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (21887.01 bzw. 21887.02) zu enthalten.
Die Diagnosestellung und die Verordnung von Marstacimab, die Behandlungseinleitung und die darauffolgende Betreuung darf nur an folgenden universitären und/oder spezialisierten Hämophiliezentren erfolgen. Dazu gehören: Kantonsspital Aarau, Universitätsspital Basel, Universitätskinderspital beider Basel, Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli, Inselspital Bern, Kantonsspital Graubünden, Hôpitaux Universitaires Genève, Centre hospitalier universitaire vaudois, Centre Hospitalier du Valais Sion, Kantonsspital Luzern, Zentrum für Labormedizin St. Gallen, Ostschweizer Kinderspital St. Gallen, Universitätsspital Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich.
Vergütet wird ausschliesslich die Dosierung 150 mg pro Woche und somit maximal 54 Packungen HYMPAVZI zu 150 mg pro Patient und pro Jahr. Werden mehr als 54 Packungen HYMPAVZI zu 150 mg pro Patient und pro Jahr eingesetzt, vergütet die Pfizer AG nach Aufforderung durch den Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, respektive nach Aufforderung durch die IV, für alle ab der 55. Packung zu 150 mg bezogenen Packungen HYMPAVZI den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer respektive die IV zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Fabrikabgabepreis-basierten Beträgen zurückgefordert werden. Die Anzahl Packungen pro Jahr wird 15 Monate nach Bezug der ersten Packung beurteilt. Die Rückforderung erfolgt unmittelbar danach.
Vor Therapiebeginn muss für alle vergütungspflichtigen Indikationen eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden. Eine Kostengutsprache hat den entsprechenden Indikationscode (21887.01 bzw. 21887.02) zu enthalten.
Die Diagnosestellung und die Verordnung von Marstacimab, die Behandlungseinleitung und die darauffolgende Betreuung darf nur an folgenden universitären und/oder spezialisierten Hämophiliezentren erfolgen. Dazu gehören: Kantonsspital Aarau, Universitätsspital Basel, Universitätskinderspital beider Basel, Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli, Inselspital Bern, Kantonsspital Graubünden, Hôpitaux Universitaires Genève, Centre hospitalier universitaire vaudois, Centre Hospitalier du Valais Sion, Kantonsspital Luzern, Zentrum für Labormedizin St. Gallen, Ostschweizer Kinderspital St. Gallen, Universitätsspital Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich.
Vergütet wird ausschliesslich die Dosierung 150 mg pro Woche und somit maximal 54 Packungen HYMPAVZI zu 150 mg pro Patient und pro Jahr. Werden mehr als 54 Packungen HYMPAVZI zu 150 mg pro Patient und pro Jahr eingesetzt, vergütet die Pfizer AG nach Aufforderung durch den Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, respektive nach Aufforderung durch die IV, für alle ab der 55. Packung zu 150 mg bezogenen Packungen HYMPAVZI den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer respektive die IV zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Fabrikabgabepreis-basierten Beträgen zurückgefordert werden. Die Anzahl Packungen pro Jahr wird 15 Monate nach Bezug der ersten Packung beurteilt. Die Rückforderung erfolgt unmittelbar danach.
Kontaktmöglichkeiten
Schärenmoosstrasse 99
8052 Zürich (CH)
GLN: 7601001010604
Tel: +41434957111
Fax: +41434957280
Email: info.ch@pfizer.com