Histidin (H)
Essigsäure 30 % (H)
Methionin (H)
Natriumchlorid (H)
corresp.: Natrium (28 mcg) (H)
Saccharose (aus gentechnisch veränderter Zuckerrübe hergestellt) (H)
Polysorbat 20 (aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.05 ml
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem: >18 J.: alle 4 Wo. 6 mg während 4 Mon. (erste 4 Inj.), dann individuelle Injektionsintervalle bis zu max. 16 Wo.; bei Verschlechterung der Parameter wieder kürzeres Intervall.
Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses: >18 J.: alle 4 Wo. 6 mg bis der max. Visus erreicht ist oder keine Anzeichen von Krankheitsaktivität mehr vorhanden sind, dann individuelle Therapieintervalle «FI».
VABYSMO darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (www.siwf-register.ch)) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Kontaktmöglichkeiten