Swissmedic Bezeichnung
Eylea 8 mg/0.07 ml, Injektionslösung in Durchstechflasche
Beschreibung
Eylea Lösung zur intravitralen Injektion Inj Lös 8 mg/0.07ml Durchstechflasche
Charakteristika
Ophthalmikum, Fusionsprotein (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Biosimilar (ReferencePreparation)
Aflibercept
(durch rekombinante DNA-Technologie in chinesischen Hamster Ovar-K1-Zellen (CHO) produziert)
(8 mg)
Arginin hydrochlorid (H)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad solut. iniect. pro 0.07 ml
Arginin hydrochlorid (H)
Histidin (H)
Histidin hydrochlorid-1-Wasser (H)
Saccharose (H)
Polysorbat 20 (H)
Aqua ad solut. iniect. pro 0.07 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem, Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses.
Dosierung
Intravitreale Inj.; Umstellung von einer anderen Therapie «FI».
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem: >18 J.: initial alle 4 Wo. 8 mg für 3 aufeinanderfolgende Dosen, dann können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen auf bis zu alle 16 Wo. verlängert werden, danach können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen weiter auf bis zu alle 24 Wo. verlängert werden.
Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses: >18 J.: initial alle 4 Wo. 8 mg für 3 aufeinanderfolgende Dosen, danach können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen verlängert werden; Dosierungsintervall: min. 4 Wo.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem: >18 J.: initial alle 4 Wo. 8 mg für 3 aufeinanderfolgende Dosen, dann können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen auf bis zu alle 16 Wo. verlängert werden, danach können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen weiter auf bis zu alle 24 Wo. verlängert werden.
Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses: >18 J.: initial alle 4 Wo. 8 mg für 3 aufeinanderfolgende Dosen, danach können die Injektionsintervalle gemäss Sehschärfeprüfung und morphologischen Untersuchungen verlängert werden; Dosierungsintervall: min. 4 Wo.
Kontraindikation
(Peri)okuläre Infektion, intraokuläre Entzündung. Schwangerschaft (bis min. 4 Mon. nach Therapie), Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
1100478
Durchstechflasche 1 Stk
560.20
B
7680623970039
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) oder eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME).
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD oder DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
EYLEA darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmochirurgen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden. Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmochirurgen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD oder DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Kontaktmöglichkeiten
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8045 Zürich (CH)
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