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Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD)
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Als Monotherapie oder in Kombination mit einer lmmunsuppressionstherapie (IST) zur Behandlung der AQP4-lgG-seropositiven Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Zu Behandlungsbeginn mit Satralizumab muss der EDSS-Score ≤ 6.5 Punkte betragen (Skala 0 - 10).

Satralizumab darf nicht während eines NMOSD-Schubes eingesetzt werden.

lm Falle eines klinisch relevanten Krankheitsschubes nach 6 Monaten ununterbrochener Therapie mit Satralizumab ist die Behandlung mit Satralizumab kritisch zu evaluieren (z.B. AQP4-Antikörper Bestimmung, MRI, Veränderung EDSS-Score, Veränderung Sehschärfe, etc.) und es ist erneut eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.

Ein klinisch relevanter Krankheitsschub ist wie folgt definiert: Die Symptome mussten länger als 24 Stunden anhalten und dürfen nicht auf klinische Störfaktoren wie Fieber, Infektionen, Verletzungen, Stimmungsschwankungen oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen sein. Die Symptome müssen auch auf die Krankheit zurückzuführen sein und mit einer objektiven neurologischen Verschlechterung einhergehen. Ein stabiler neurologischer Zustand während mindestens 30 Tagen muss vorausgegangen sein.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Satralizumab in der Indikation NMOSD darf ausschliesslich durch Fachärzte der Neurologie mit Erfahrungen in der Behandlung der NMOSD erfolgen.

Alle 12 Monate ist der Therapieerfolg (Anzahl Schübe, Veränderung im EDSS-Score) durch Fachärzte der Neurologie zu überprüfen. Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.

Die Roche Pharma (Schweiz) AG vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung ENSPRYNG einen festgelegten Betrag auf den Fabrikabgabepreis jeder ENSPRYNG Packung zurück. Die Roche Pharma (Schweiz) AG gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden.

Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21119.01.


Grenzacherstrasse 124
4058 Basel (CH)

GLN: 7601001010208

Tel: +41617154111
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