Beschreibung
Beovu Inj Lös 6 mg/0.05ml Fertigspritze
Charakteristika
Ophthalmikum, monoklonaler Antikörper (anti-VEGF)
Biopharmazeutikum
Brolucizumab
(120 mg)
Saccharose (58 mg) (H)
Natriumcitrat (2.58 mg) (H)
Polysorbat 80 (0.2 mg) (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Neue aktive Substanz (NAS)
Saccharose (58 mg) (H)
Natriumcitrat (2.58 mg) (H)
Polysorbat 80 (0.2 mg) (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Therapie
Ophthalmika > Antineovaskuläre Mittel
Indikation
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration, diabetisches Makulaödem.
Dosierung
Intravitreale Inj.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: initial: 6 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., alternativ: die ersten 2 Inj. zu je 6 mg im Abstand von 6 Wo., 3. Inj. «FI»; Erhalt: alle 12 Wo., dann evtl. frühestens alle 8 Wo.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 6 mg alle 6 Wo. für die ersten 5 Inj., dann alle 12 oder 16 Wo., dann evtl. frühestens alle 8 Wo.
Exsudative altersbedingte Makuladegeneration: >18 J.: initial: 6 mg alle 4 Wo. während 3 Mon., alternativ: die ersten 2 Inj. zu je 6 mg im Abstand von 6 Wo., 3. Inj. «FI»; Erhalt: alle 12 Wo., dann evtl. frühestens alle 8 Wo.
Diabetisches Makulaödem: >18 J.: 6 mg alle 6 Wo. für die ersten 5 Inj., dann alle 12 oder 16 Wo., dann evtl. frühestens alle 8 Wo.
Kontraindikation
(Peri)okuläre Infektion, intraokuläre Entzündung. Fortpflanzung bei der Frau (bis min. 1 Mon. nach Therapie), Schwangerschaft «FI», Stillzeit (bis min. 1 Mon. nach Therapie).
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN
7766467
Fertigspritze 0.165 ml
1008.20
B
7680672440019
Für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD).
BEOVU darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassene Indikation darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
BEOVU darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH (http://www.siwf-register.ch) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.
Ausnahmeregelung: Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:
a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.
b) Bei Einigung auf die zugelassene Indikation darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.
Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Kontaktmöglichkeiten
Novartis Pharma Schweiz AG
Suurstoffi 14
6343 Rotkreuz (CH)
GLN: 7601001300477
Tel: +41417637111
Fax: +41417637100