Capsaicin (179 mg)
Silicon-Adhäsiv (H)
Diethylenglycolmonoethylether (H)
Dimeticon (H)
Ethylcellulose (H)
Trägermaterial
Pegoterat (H)
ad praeparationem pro 280 cm²
II. Macrogol 300 (H)
Polyacrylsäure (H)
Natriumhydroxid (H)
Dinatrium edetat (H)
Butylhydroxyanisol (E320) (0.2 mg) (H)
Aqua ad gelatum pro 1 g
Analgetika/Antiphlogistika/Antirheumatika > Topische Analgetika/Antirheumatika > Capsaicin/Cayennepfeffer-Extrakt
Neuropathiepräparate > Neuropathische Schmerzen > Capsaicin
>18 J.: max. 4 Pflaster auf schmerzhafteste Hautareale aufkleben; Füsse: während 30 Min., andere Stellen: 60 Min.; evtl. alle 90 Tage wiederholen (<90 Tage (min. 60 Tage) nur nach Beurteilung durch den Arzt).
Nach der Pflaster-Entfernung Reinigungsgel während min. 1 Min. einwirken lassen, dann abwischen mit trockenem Verbandmull und mit Wasser und Seife waschen.
Behandlung in einem Schmerzzentrum oder durch Fachärzte mit dem Titel «SPS Schmerzspezialist:in®».
Die Therapie mit QUTENZA kann nach der 3. Anwendung einzig bei Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) fortgeführt werden.
Tritt nach der 3. Anwendung keine Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) ein, vergütet die Grünenthal Pharma AG nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, den Fabrikabgabepreis für die 2. und 3. Packung QUTENZA an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, bei dem klar ist, dass nach der 3. Anwendung von QUTENZA keine Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) eingetreten ist.
Kostengutsprache durch den Krankenversicherer auf Antrag des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19350.01
Behandlung in einem Schmerzzentrum oder durch Fachärzte mit dem Titel «SPS Schmerzspezialist:in®».
Die Therapie mit QUTENZA kann nach der 3. Anwendung einzig bei Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) fortgeführt werden.
Tritt nach der 3. Anwendung keine Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) ein, vergütet die Grünenthal Pharma AG nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, den Fabrikabgabepreis für die 2. und 3. Packung QUTENZA an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, bei dem klar ist, dass nach der 3. Anwendung von QUTENZA keine Reduktion der Schmerzen um mindestens 30% (VAS) eingetreten ist.
Kostengutsprache durch den Krankenversicherer auf Antrag des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 19350.01
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